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Schweiz Gesetz gegen Gotteslästerung – noch zeitgemäss?

Der Auslöser für das Attentat in Paris waren Karikaturen, die sich über Mohammed lustig machten. In der Schweiz ist es verboten, den Glauben zu verspotten oder eine religiöse Veranstaltung zu stören. Doch kaum einer kennt diesen Gesetzesartikel.

«Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit» heisst der Artikel 261 im Strafgesetzbuch. Das Gesetz beschreibt den Straftatbestand so: «Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen – insbesondere den Glauben an Gott – beschimpft oder verspottet, oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt», der kann zu einer Busse verurteilt werden.

Strafbar macht sich auch, wer einen religiösen Kultus stört oder entsprechend genutzte Räume oder Gegenstände schändet. Ähnliche Artikel gibt es im deutschen, österreichischen, spanischen oder italienischen Recht. Andere Länder wie Frankreich, Grossbritannien oder die Niederlande haben keine solchen Gesetze.

Freidenker: Strafgesetzbuch genügt

In der Schweiz kommt dieser Artikel jedoch selten zur Anwendung. 2012 wurde beispielsweise ein Bergführer verurteilt, weil er in den Bergen Gipfelkreuze beschädigte und sich so gegen religiöse Symbole wehren wollte.

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«Blasphemie-Artikel» - kaum bekannt, trotzdem wichtig
aus Rendez-vous vom 13.01.2015. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 43 Sekunden.

Nicht mehr zeitgemäss sei dieser Artikel, findet die Freidenker-Vereinigung. Er sei überflüssig, so Reta Caspar, Geschäftsführerin der Schweizer Freidenker-Vereinigung: «Das kann gut mit ganz allgemeinen Artikeln auch im Strafgesetzbuch oder im Polizeigesetz gelöst werden. Wir leben ja zu 99,5 Prozent nicht in diesen religiösen Sphären, und wir sind alle auch geschützt vom Staat.» Caspar spricht von einem «Blasphemie-Artikel», der mit Blick auf andere Länder, in denen Menschen wegen Gotteslästerung gar hingerichtet werden, abgeschafft werden müsse.

SVP-Nationalrat Gregor Rutz kann die Forderung der Freidenker zwar teilweise nachvollziehen: «Ich bin auf der einen Seite der Auffassung, dass man seine Meinung und seine Ansichten auch in religiösen Fragen offen machen darf in einer Demokratie.» Insofern sei er gegen jede Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Trotzdem habe der Artikel seine Berechtigung.

«Das gehört eben auch zur Toleranz»

«Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, den religiösen Frieden zu sichern», sagt Rutz. Die Bestimmung betreffe nicht nur mündliche Äusserungen, sondern auch «handfeste Störungen der Ausübung des Glaubens» gewisser Leute. «Das gehört eben auch zur Toleranz. Darauf muss man achten in einem liberalen Staat.»

Die SP stell sich ohne Wenn und Aber hinter den Artikel. Und sie wehrt sich auch gegen die Bezeichnung Blasphemie-Artikel, wie Michael Sorg, Mediensprecher der SP Schweiz, sagt. «Sie täuscht darüber hinweg, dass dieser Artikel in erster Linie den Schutz der Religionsfreiheit gewährleisten soll.» Diese sei auch in der Bundesverfassung geschützt. «Deshalb muss sie logischerweise auch mit einem Gesetz geschützt werden.»

Dass der Artikel so zurückhaltend angewendet werde, zeige, dass er kein Problem bei anderen Grundrechten wie etwa der Meinungsfreiheit darstellt, so Sorg. Dies ist auch die Meinung der CVP. Und auch die Grünen sehen keinen Grund, den Artikel abzuschaffen. Eine Busse also, wer den Religionsfrieden auf massive Art und Weise stört: Das wird in der Schweiz wohl auch in Zukunft so im Gesetz stehen.

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