Der Nationalrat hat entschieden, die Umsetzung der 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative an den Text der Durchsetzungsinitiative anzulehnen. Beide werden von den Räten gemeinsam behandelt.
Letztere will er ebenfalls zur Abstimmung bringen, jedoch nicht vollständig: Die Bestimmung, die eine Definition des zwingenden Völkerrechts enthält, hat er für ungültig erklärt. Ein einzelner Staat kann den Umfang des Begriffs nicht definieren oder einschränken.
Der Ständerat kann nun die Durchsetzungsinitiative entweder einzig betreffend die Bestimmung über das Völkerrecht für ungültig erklären und den Rest zur Abstimmung bringen. Oder er kann sie für vollständig gültig respektive für vollständig ungültig erklären.
Die beiden Geschäfte werden darum im Herbst im Plenum behandelt. Die Ausschaffungsinitiative muss bis im November 2015 umgesetzt sein.