Eine Grossmutter ist im Kanton Aargau mit ihrer Enkelin verschwunden. In ihrem Bekennerschreiben schreibt die 65-jährige ehemalige Lehrerin, Schulleiterin und Offizierin der Schweizer Armee, Martina Hess: «Ich begehe schweren Herzens einen Akt zivilen Ungehorsams.» Und weiter: «Ich bin mir der strafrechtlichen Folgen meines Tuns voll bewusst und nehme sie gern auf mich.»
Ihre Enkelin, die neunjährige Anna (Name geändert) lebt seit letztem Sommer in Bremgarten. Sie ist mit ihrem Schweizer Vater Beni Hess von Mexiko in die Schweiz gereist – für drei Monate, so war es mit der mexikanischen Mutter abgemacht. Doch im September 2014 bringt Beni Hess seine Tochter nicht zurück. Er begründet seinen Schritt so: «Wir hatten in Mexiko immer wieder Schutzgelderpressungen.»
Es sei gedroht worden, die Familie umzubringen, wenn nicht bezahlt werde. Kurz vor seiner Abreise seien diese Bedrohungen stärker geworden. Beni Hess führte in Mexiko erst eine Tauchschule, arbeitete dann als Kapitän auf einem Expeditionsschiff. Beni Hess behält Anna in der Schweiz – gegen den Willen der von ihm getrennt in Mexiko lebenden Mutter.
Bundesgericht verfügt Rückkehr nach Mexiko
Annas Mutter klagt im Januar den Vater wegen Kindsentführung an. Ein Rechtsstreit beginnt. Denn das Haager Übereinkommen schreibt bei Kindsentführungen durch einen Elternteil klar vor, dass das Kind zurück muss.
Der emeritierte Professor und Rechts-Experte Andreas Bucher erklärt, die Rechtslage sei klar, es gebe allerdings zwei Vorbehalte: «Erstens, wenn ein Kind mit der Rückführung nicht einverstanden ist und reif genug ist, muss man auf seinen Willen eingehen. Zweitens darf ein Kind bei einer solchen Rückführung nicht einer schweren Gefahr ausgesetzt werden.»
In der Folge führt das Obergericht Aargau eine sogenannte Kindsanhörung durch. Anna sagt dem Oberrichter deutlich, sie wolle nicht nach Mexiko zurück, sie habe Angst. Das Urteil des Aargauer Obergericht überraschte alle: Es wies das Gesuch um Rückführung ab und entscheidet, Anna darf beim Vater in der Schweiz bleiben. Doch die Mutter zieht den Fall weiter vor das Bundesgericht. Dieses entscheidet, Anna muss zurück nach Mexiko.
Kind will nicht zurück nach Mexiko
Für Anna bricht eine Welt zusammen, als sie vom Urteil erfährt. Sie droht, aus dem Fenster zu springen, wenn die Polizei kommt. Beni Hess bringt sie zum Arzt. Dieser bescheinigt, Anna sei selbstmordgefährdet und nicht reisefähig.
Gleichzeitig beschliesst das Obergericht, Anna soll zusammen mit der angereisten Mutter nach Mexiko ausfliegen: «Die Polizei ist ermächtigt, die dafür nötigen Zwangsmassnahmen zu ergreifen.» Die Familie des Vaters ist verzweifelt. Grossmutter Martina Hess taucht mit Anna unter.
Die Rundschau erreichte die beiden vor wenigen Tagen via Skype. Wieso bringt Martina Hess ihre Enkelin in diese schwierige Lage? «Die Alternative wäre gewesen, dass die Polizei sie abholt und ins nächste Flugzeug nach Mexiko steckt, das kommt für mich nicht in Frage.» Auch Anna sagt gegenüber der Rundschau: «Ich will nicht zurück nach Mexiko.»
Annas Mutter: «Ich möchte immer ihre Mutter sein»
Annas Mutter betont, die Familie beeinflusse das Mädchen sehr stark. Sie schüre bei dem Kind Ängste. Die Beeinflussung des Kindeswillens kommt auch im Bundesgerichtsurteil zum Ausdruck. Gegenüber der Rundschau schreibt Annas Mutter: «Wir leben in La Paz, der Stadt mit der besten Lebensqualität in Mexiko. Meine Tochter hat hier niemals ein schlechtes Leben geführt.»
Es ginge nicht nur darum, dass eine Entführung ein Verbrechen sei, sie liebe ihre Tochter und vermisse sie sehr. «Ich möchte immer ihre Mutter sein, und nicht nur in den Ferien, wie es der Vater mir vorschlägt.»
Beschwerde gegen Rückführung in Vorbereitung
Bei der Aargauer Behörden ist Andreas Bamert-Rizzo vom Departement für Volkswirtschaft und Inneres für den Fall zuständig. Gegenüber der Rundschau erklärt Bamert, er hoffe, dass die Grossmutter mit dem Kind zurückkomme. Es gebe ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichts, das könne nicht ignoriert werden.
Doch das Kind würde nicht einfach in das nächste Flugzeug Richtung Mexiko gesteckt. Wenn sich das Kind heftig gegen die Rückkehr nach Mexiko wehre, würden keine Zwangsmassnahmen durchgesetzt: «Wenn es nicht reisefähig ist, kann es nicht gehen. Es ist ein Rückführung, nicht irgendeine Ausschaffung.»
Annas Vater und sein Anwalt bereiten inzwischen eine Beschwerde gegen die Rückführung vor.