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Schweiz Haaranalyse für betrunkene Autofahrer

Wer ab 2014 mit 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, muss zur Haaranalyse antreten. So will es das zweite Massnahmenpaket von «Via Sicura». Die Verkehrsmedizinischen Abteilungen diverser Schweizer Uni Spitäler rüsten deshalb schon jetzt personell auf. Sie rechnen schweizweit mit tausenden Fällen.

Die Haaranalyse erfolgt im Rahmen der umfassenden verkehrsmedizinischen Untersuchung. Diese kam bislang erst bei Personen zur Anwendung, welche mit 2,5 Promille Alkohol im Blut oder im Wiederholungsfall mit 1,6 Promille und mehr aus dem Verkehr gezogen wurden.

Ein Labormitarbeiter untersucht eine Probe.
Legende: Mit einer Haarprobe kann der Alkoholkonsum bis zu einem halben Jahr zurückverfolgt werden. Keystone

Neu reicht einmal fahren mit 1,6 Promille aus für eine umfassende verkehrsmedizinische Untersuchung. Diese enthält klinische und psychologische Abklärungen, Labortests mit Blut- Leber und Urinproben, sowie Haaranalysen. Durchgeführt werden die Tests in den verkehrsmedizinischen Abteilungen der Schweizer Unispitäler.

Ein Zentimeter Haar gibt Aufschluss über den Alkoholkonsum während eines Monats. Rechtsmediziner Marc Augsburger vom Unispital Lausanne erklärt in der «Tagesschau», man  könne so den Konsum eines Fehlbaren bis zu sechs Monate zurückverfolgen. «Durch eine Haaranalyse können wir ganz genau herausfinden ob eine Person exzessiv,  gemässigt, selten oder gar nie trinkt.»

Mediziner befürchten Flut von Untersuchungen

Stellt sich heraus, dass der oder die Geprüfte oft zur Flasche greift, kann der Führerausweis zukünftig auf Bewährung zurückgegeben werden. Diese kann bis zu drei Jahre dauern. In dieser Zeit muss der Betroffene seine totale Abstinenz mittels weiteren Haaranalysen beweisen.

Durch die Herabsetzung der Schwelle von 2,5 auf 1,6 Promille rechnen Rechtsmediziner mit einem markanten Anstieg dieser Untersuchungen. Ein Drittel aller Autofahrer, die heute von der Polizei mit Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen werden, haben 1,6 und mehr Promille im Blut. Das zweite Massnahmenpaket von «Via Sicura» tritt ab 1. Januar 2014 in Kraft.

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