Zum Inhalt springen

Schweiz Haftbedingungen in Champ-Dollon verletzen Menschenwürde

Die Haftbedingungen eines Untersuchungsgefangenen in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon sind gemäss Bundesgericht menschenrechtswidrig gewesen. Nach Ansicht der Lausanner Richter haben die gesamten Umstände eine erniedrigende Behandlung bewirkt.

Das Bundesgericht hat sich heute eingehend mit den Verhältnissen in dem überfüllten Gefängnis befasst. Grund war die Klage von zwei Häftlingen. Sie machten geltend, dass sie weniger als vier Quadratmeter zur Verfügung hatten und dass deshalb ihre Menschenwürde verletzt wurde.

Das Bundesgericht geht in seiner Beurteilung der Verhältnisse noch weiter. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Frage, ob ein Häftling vier oder 3,8 Quadratmeter zur Verfügung hat, nicht entscheidend sei. Wichtiger sei, die Bedingungen im Gefängnis insgesamt zu beurteilen.

Missstände monatelang geduldet

Die Enge sei durch nichts gemildert worden, so die Richter. Keine Arbeit, keine Möglichkeit sich zu bewegen. Stattdessen verbrachten die Untersuchungshäftlinge 23 Stunden täglich eingesperrt in ihren Zellen. Nichtraucher mussten den Qualm von Rauchern erdulden. Statt Betten gab es teilweise nur Matratzen auf dem Boden, für Gespräche mit den Sozialdiensten bestanden monatelange Wartezeiten und für mehr als 800 Häftlinge gab es nur eine einzige Telefonzelle.

Natürlich sei es schwierig, Gefängnisplätze exakt zu planen, stellen die Richter fest. Natürlich gebe es die Erwartung der Gesellschaft, bei Verbrechen hart durchzugreifen. Aber das sei keine Rechtfertigung dafür, dass die Behörden Missstände monatelang geduldet hätten und auch einfache Verbesserungen wie Nichtraucher-Zellen nicht anpackten.

Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde zweier Männer teilweise gutgeheissen, die 2012 und 2013 beide in Champ-Dollon mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatten.

Meistgelesene Artikel