Der Vorwurfe wiegt schwer: Es bestehe der Verdacht, dass die drei Männer einen Terroranschlag in Europa geplant hätten, schrieb die Bundesanwaltschaft vergangenen Oktober. Es war die erste und bis heute einzige offizielle Information der Behörden zu diesem Fall. Dabei waren die drei Iraker bereits im März 2014 verhaftet worden. Dies aufgrund nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, die wahrscheinlich die amerikanische NSA den Schweizer Behörden zukommen liess.
Die Beschuldigten bestreiten den Terrorvorwurf. Deren Gesuche um Haftentlassung wurden aber bereits im letzten Frühling und Sommer abgelehnt. Die Untersuchungshaft wurde im Dezember letztmals verlängert. Dies wird ersichtlich aus Entscheiden, die das Bundesstrafgericht in Bellinzona nun veröffentlicht hat.
Datenstick bis heute nicht gefunden
Danach habe sich der Verdacht erhärtet, die drei Männer unterstützten die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS). Inhaftiert ist ein in der Schweiz anerkannter Flüchtling, der wegen Schussverletzungen im Rollstuhl sitzt.
Er soll der Drahtzieher sein und habe versucht, einen Terroristen aus Syrien in die Schweiz einzuschleusen. Ausserdem wurde ein 30-jähriger Iraker mit Niederlassungsbewilligung C verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, an die türkisch-syrische Grenze gereist zu sein und von dort einen Datenträger mit Terror-Anleitungen in die Schweiz gebracht zu haben. Allerdings hatten die Ermittler mindestens bis zum Zeitpunkt der letzten U-Haftverlängerung diesen Computerstick noch nicht gefunden.
Der dritte Häftling ist ein Bekannter der beiden erstgenannten Männer. Er war zwischenzeitlich freigelassen worden. Offenbar haben sich aber seither die Verdachtsmomente gegen ihn erhärtet, und auch er sitzt wieder in Untersuchungshaft.
Was den Verdächtigten ganz konkret vorgeworfen wird, wie weit die Ermittlungen sind und ob und wann es zu einer Anklage kommt, will die Bundesanwaltschaft aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Sie verweist auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis.