Gloor wurde noch im Gerichtssaal von der Polizei verhaftet. Aufgrund des Urteils bestehe grosse Fluchtgefahr, sagte der Gerichtsvorsitzende.
Der Verurteilte habe schlechte persönliche und berufliche Aussichten, alle seine Freunde verloren und es sei für ihn schwierig, in der Schweiz eine Stelle zu finden. Zudem wisse das Gericht nicht, ob Gloor noch irgendwo Geld «gebunkert» habe – beispielsweise in Peru, dem Heimatland seiner Ehefrau. Gloor sei nicht einsichtig und zeige keine Reue. Der Anreiz zu flüchten, sei daher gross.
«Übelste Form des Sich-bestechen-lassens»
Gloor wurde wegen mehrfacher Bestechung, mehrfacher ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. 185 Tage seiner Strafe hat er bereits abgesessen. Dem Kanton muss Gloor eine halbe Million Franken zurückzahlen plus den Erlös aus dem Verkauf seines Ferienhauses in Südfrankreich.
«Sehr grosse kriminelle Energie» habe er bei der passiven Bestechung an den Tag gelegt, sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Verkündung des Urteils. Er sei äusserst raffiniert vorgegangen. Der Richter sprach von «übelster Form des Sich-bestechen-lassens».
Gloor sei nicht etwa ein schlecht bezahlter Polizist einer Bananenrepublik gewesen, sondern ein Beamter, der sogar mehr verdient habe als ein Regierungsrat, gab der Richter zu bedenken. Der Angeklagte habe aus reiner Geldgier gehandelt.
Urteile und Freispruch für Bestecher
Der 57jährige ehemalige Anlagechef der Beamten-Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) hatte 1,7 Millionen Franken Schmiergeld angenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Gloor eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine teilbedingte Strafe von 30 Monaten.
Von den fünf Mitangeklagten, die Gloor Geschenke und Geld zukommen liessen und dafür im Gegenzug Vermögensverwaltungsmandate zugeschanzt erhielten, wurde einer freigesprochen.
Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass die dem Angeklagten vorgeworfenen Vergehen verjährt seien. Zwei der Mitangeklagten erhielten je zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, 18 Monate davon bedingt und 12 Monate unbedingt. Die beiden anderen Mitangeklagten erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 und 15 Monaten.
«10vor10» hat Gloors Taten zum Prozessauftakt im Juli 2012 in einem Bericht zusammengetragen: