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«,Heiler‘ von Bern ist ein Rächertyp»
Aus 10 vor 10 vom 05.03.2013.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 7 Sekunden.

Schweiz «Heiler»-Fall: Opfer bezeichnen ihn als «Rächertyp»

Am Mittwoch startet der Prozess um den Berner «Heiler» G. Dem Musiklehrer und selbsternannten Heiler wird vorgeworfen, 16 Menschen mit dem Aidsvirus infiziert zu haben, darunter mehrere Ex-Freundinnen. Sie beschreiben den Angeklagten als «Rächertyp» und «manipulativ».

Jemand ist daran, einer Person eine Spritze zu setzen.
Legende: Der angeklagte «Heiler» soll seinen Opfer per Spritze mit dem HI-Virus angesteckt haben. Keystone

Die Schilderungen der mutmasslichen Opfer des «Heilers» zeichnen das Bild eines Mannes, der Drohungen aussprach und auch Gewalt anwendete. Dies geht aus Aussageprotokollen hervor, die «10vor10» vorliegen.

So sagt eine Frau: «Als ich ihm sagte, dass ich die Freundschaft beenden möchte, sagte er mir, wenn ich mich von ihm trennen würde, werde ich krank und würde das ganze Leben lang an ihn denken.» Eine andere schildert, wie sie vom Angeklagten spitalreif geschlagen wurde.

Patrik Eisenhut ist der Anwalt von mehreren Opfern. Er bestätigt diese Aussagen in «10vor10»: «Mehrere Personen, die ich vertrete, erlebten tätliche Übergriffe des Beschuldigten.»

«Tendenz zum Täuschen und Lügen»

Audio
Der "Heiler" streitet alles ab. (Brigitte Mader)
aus HeuteMorgen vom 06.03.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 38 Sekunden.

Das psychiatrische Gutachten, das «10vor10» vorliegt, kommt zum Schluss, dass beim Angeklagten G. «die Tendenz zum Täuschen und Lügen ausgeprägt ist». Zudem soll G. mehrere Personen dazu angehalten haben, im Strafverfahren Briefe mit falschem Inhalt zu schreiben, so die Gutachterin.

Ernst Reber schenkt dem Gutachten wenig Glauben. Der Anwalt des Angeklagten ist der Meinung, das Gutachten sei unsachgemäss erstellt worden: «In der vorliegenden Situation hat die Gutachterin alle Akten der Voruntersuchung bekommen, die meinen Mandanten schwer belasten. Durch das war sie voreingenommen.» Reber versuchte bereits 2011, das Gutachten aus  den Prozess-Akten zu weisen, jedoch erfolglos.

Das Urteil im «Heiler»-Prozess wird am 21. oder 22. März bekannt gegeben.

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