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Schweiz Initiativrecht: «Diese Vorschläge werden kaum Chancen haben»

Die Hürden für Volksinitiativen sollen höher werden. Das will die Staatspolitische Kommission des Ständerats SPK. Sie schlägt deshalb eine Präzisierung des Initiativrechts vor. Politologe Marc Bühlmann erklärt, warum diese Vorschläge kaum eine Chance haben.

SRF News: Herr Bühlmann, was halten Sie von diesem Vorschlägen?

Marc Bühlmann: Diese Vorschläge sind wichtig, weil sie eine Diskussion über Reformen anstossen. Dies ist für eine direkte Demokratie sehr wichtig, denn so wird die Demokratie lebendig gehalten. Allerdings: Die Vorschläge sind nicht neu. Wir haben diese Diskussion bereits in den 1970er- und 1990-er Jahren gehabt.

Rückwirkungsklausel

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Neu sollen Volksinitiativen für ungültig erklärt werden, wenn sie rückwirkende Bestimmungen enthalten. Dies war zuletzt etwa bei der Erbschaftssteuerinitiative der Fall.

Wir haben drei Themenkreise: Es geht um die Rückwirkung, die eingeschränkt werden soll. Dann weiter das Thema Durchsetzungsinitiative sowie die Einheit der Materie, die beachtet werden muss. Welcher von diesen drei Themenkreisen ist der folgenschwerste? Oder stehen alle etwa auf der gleichen Ebene?

Alle drei stehen auf einer ähnlichen Ebene: Es geht nämlich um eine Präzisierung. Denn die Diskussion hat ja begonnen, weil wir relativ viele Initiativen lanciert haben. Die Kommission möchte diese Präzisierung, weil diese Vorlagen schwierig umzusetzen sind. Der gewichtigste Vorschlag ist die Rückwirkungsklausel, denn dieser mittels obligatorischen Referendums an der Urne entschieden werden.

Sind das effizientere oder bessere Vorschläge als das, was man in der Vergangenheit versucht hat, nämlich über eine Erhöhung der Unterschriften-Anzahl zu diskutieren?

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Im Bericht der Staatspolitischen Kommission steht: Sie habe grundsätzlich nichts dagegen, dass immer mehr Initiativen lanciert werden. Dies zeige nämlich auch eine lebendige Demokratie. Es sei allerdings für den Gesetzgeber mühsam, diese Umsetzungsdiskussionen zu führen. Denn es würden sehr viele extreme Forderungen gestellt, bei denen die Umsetzung tatsächlich sehr schwierig sei. Die Kommission möchte mit dieser Präzisierung versuchen, diesen zahlreichen extremen Forderungen einen Riegel zu schieben.

Man spricht eben in der Regel von ‹in dubio pro popolo›.
Autor: Marc Bühlmann Politologe

Sie bezeichnen das als Präzisierung. Die Gegner nennen dies eine Beschränkung, der Volksrechte. Wie sehen Sie das?

Dies ist genau das Argument, das von Reform-Gegnern vorgebracht wird: Es sei eine Beschneidung der direkten Demokratie. Meine persönliche Meinung ist: Diese Präzisierungen braucht es nicht. Denn wenn wir relativ lockere Regeln haben, kann das Parlament nach wie vor auch schwierige Initiativen für ungültig erklären. Allerdings müsste das Parlament häufiger Verantwortung übernehmen und davon Gebrauch machen.

Und genau dies tut das Parlament im Moment eben nicht. Das letzte Mal, als eine Initiative für ungültig erklärt wurde, ist 20 Jahre her.

Marc Bühlmann

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Ist seit 2011 Leiter des Schweizerischen Jahrbuchs für Politik «Année Politique Suisse» am Institut für Politik der Universittät Bern. 2013 Habilitation an der Universität Bern. Seine Forschungsschwerpunkte sind unter anderem: Demokratietheorie und Demokratiemessung, Methoden sowie Direkte Demokratie.

Das ist in der Tat so. Man spricht eben in der Regel von «in dubio pro popolo», wobei das eigentlich «in dubio pro Initiativ-Komitee» heissen müsste, denn man sagt: Wenn jemand 100‘000 Unterschriften zusammenbringt, dann dürfen wir als Parlament eben nicht nachträglich sagen, das geht jetzt nicht, das ist ungültig. Grundsätzlich ist das gar nicht so schlecht, weil auch eine angenommene Initiative ist «nur» ein Vorschlag für ein anderes Gesetz.

Danach ist der Gesetzgeber wieder am Zug, der dann versucht dies umzusetzen. Und diese Umsetzung darf dann auch wieder nur ein Vorschlag sein. Die ganze Diskussion könnte man ein bisschen gelassener angehen, wenn man eben akzeptieren würde, dass alle Entscheide – also auch Volksentscheide – immer nur vorläufig sind, in einem Prozess, in dem es um das Aushandeln von möglichen Lösungen geht.

Änderungen am Initiativrecht haben es schwer. Bei den Änderungen, über die wir jetzt sprechen, war in der Kommission des Ständerats ein Stichentscheid nötig. Welche Chancen attestieren Sie diesen Vorschlägen politisch?

Diese Vorschläge werden kaum grosse Chancen haben aufgrund des Arguments der Beschneidung der direkten Demokratie. Interessanterweise hat der Bundesrat vor rund zwei Jahren eine Vernehmlassung eröffnet mit ähnlichen Vorschlägen. Auch da ging es um eine Präzisierung der Ungültigkeitsgründe. Das hat man gar nicht weiter verfolgt, weil nach der Vernehmlassung viele Akteure sagten, das wollen wir nicht. Dies droht wohl auch diesen Vorschlägen – mit Ausnahme dieser Rückwirkungsklausel.

Und das finden Sie schade?

Nein, weil es eben die Diskussion lanciert. Denn klar ist: Die Diskussion um Reformen ist ganz wichtig. Es gibt tatsächlich Initiativen, bei denen man die Frage stellen muss, darf man so etwas einreichen oder nicht. So wurde beispielsweise eine Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe lanciert. Damals hat man sich schon gefragt, ja darf man denn gar alles machen. Diese Initiative wurde dann sofort wieder zurückgezogen. Aber diese Diskussion muss geführt werden, was darf man in einer direkten Demokratie und was nicht. So gesehen, ist jede politische Diskussion ein Gewinn.

Das Gespräch führte Philippe Chappuis.

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