Sie trafen sich zum Segeln und Skifahren und besuchten gemeinsam Sportevents – die Angeklagten im Insieme-Prozess. Im Visier des Bundesstrafgerichts ist in erster Linie der ehemalige Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Keine offenen Ausschreibungen
Der Angeklagte soll zwei Zulieferfirmen für das Informatikprojekt «Insieme» einen «unrechtmässigen finanziellen Vorteil» in Höhe von 105'000 Franken verschafft haben.
Dem ehemaligen Beschaffungschef wird vorgeworfen, Dienstleistungsaufträge «freihändig», ohne öffentliche Ausschreibung an die angeklagten Unternehmenschefs vergeben zu haben. Er muss sich laut Anklageschrift wegen passiver Bestechung, mehrfacher ungetreuer Amtsführung, Urkundenfälschung und Vorteilsnahme verantworten.
Vor Gericht beteuerte er, dass er immer auch andere Angebote eingeholt habe. In einigen Fällen sei es ihm jedoch nicht bewusst gewesen, dass sie nicht dokumentiert wurden. Absagen habe er häufig telefonisch erteilt und nicht immer schriftlich erfasst.
Abendessen und Skiwochenenden
Der Ex-Kadermann des Bundes gestand ein, dass zwischen ihm und dem ebenfalls angeklagten Chef eines mutmasslich begünstigten Zulieferunternehmens eine «gewachsene Freundschaft» bestanden habe. Sie soll bis in das Jahr 1990 zurückreichen.
Gepflegt wurde die Freundschaft bei gemeinsamen Abendessen, Skiwochenenden im Privathaus in Adelboden (BE) oder bei Sportevents, wie der ehemalige Beschaffungschef zu Protokoll gab.
Zum dritten Angeklagten – ebenfalls aus der IT-Branche – sei das Verhältnis distanzierter gewesen, allerdings traf man sich für gemeinsame Bootstouren.
Rund 40 Essen werfen Fragen auf
Er habe dabei stets versucht Privates und Geschäftliches zu trennen, sagte der mittlerweile gesundheitlich angeschlagene 60-Jährige. Wo er in dieser Hinsicht die Trennlinie gezogen habe, konnte er auf Nachfrage des Staatsanwalts nicht gezielt beantworten.
Der Richter konzentrierte sich zum Prozessauftakt auf die «etwa vierzig Essen», die in der Anklageschrift unter dem Vorwurf der Vorteilsnahme erfasst wurden. Der Ex-Beschaffungschef beteuerte, dass er in seinen 34 Berufsjahren bei der Steuerverwaltung nie eine Einladung angenommen habe, die in Verbindung mit einem Vertragsabschluss stand.
Der Prozess ist vorerst auf zwei Tage angesetzt – der Entscheid wird voraussichtlich am 16. September verkündet.