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Schweiz «Insieme»-Skandal: Das steht in der Anklage

Bald beginnt der Prozess nach dem Skandal rund um die Informatikbeschaffung der Steuerverwaltung. Nun wird bekannt: Der Beschaffungschef muss sich wegen ungetreuer Amstführung und Urkundenfälschung verantworten. Angeklagt sind auch die Chefs zweier Firmen, die von ihm Aufträge erhalten haben.

«Insieme» steht für einen der grössten Skandale in der Bundesverwaltung seit Jahren. 2012 wurde bekannt, dass es beim Informatikprojekt «Insieme» zu Unregelmässigkeiten gekommen war. Im Frühjahr erhob die Bundesanwaltschaft dann Anklage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Unklar blieb zunächst, gegen wen – und um welche Anschuldigungen es genau geht.

Erst heute konnte Radio SRF die Anklageschrift für den nächste Woche beginnenden Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona lesen.

Audio
Anklage im Fall «Insieme»
aus Heute um Vier vom 25.08.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 34 Sekunden.

Daraus wird ersichtlich, dass beim Informatikprojekt «Insieme» immer wieder die selben zwei Lieferfirmen berücksichtigt wurden. Eigentlich hätten die Aufträge aber öffentlich ausgeschrieben werden müssen. So entstand laut der Bundesanwaltschaft für die Lieferfirmen ein «unrechtmässiger Vorteil» von 105000 Franken.

Beschaffungschef und Firmenleiter vor Gericht

Direkt verantwortlich dafür war laut der Anklage der Beschaffungschef in der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Er steht nun wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und Urkundenfälschung vor Gericht.

Mitangeklagt sind die Geschäftsführer der beiden Lieferfirmen. Sie hatten den Beschaffungschef 38 Mal zu Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen eingeladen. Dafür gaben sie insgesamt 5700 Franken aus. In der Folge erhielten ihre Firmen Aufträge und Mandate über 5,5 Millionen Franken. Der Staatsanwalt des Bundes fordert bei diesen beiden Angeklagten Schuldsprüche wegen Bestechung und Vorteilsannahme.

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