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Schweiz Keine Diskriminierung wegen uneindeutigem Geschlecht

Jedes Jahr werden in der Schweiz etwa 40 Kinder geboren, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. Für sie bricht jetzt der Bundesrat eine Lanze. Intersexuelle hätten Anspruch auf die Achtung ihrer körperlichen und psychischen Integrität sowie das Recht auf Selbstbestimmung.

Jährlich kommen in der Schweiz rund 40 Kinder zur Welt, bei denen nicht klar ist, ob sie Mädchen oder Knaben sind. Früher sind solche Kinder rasch operiert worden, um ihnen ein Geschlecht zuzuweisen. Diese Eingriffe haben oft viel Leid verursacht.

Aus heutiger Sicht verstiessen solche Eingriffe gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, betont der Bundesrat in einer Antwort auf einen Bericht der Nationalen Ethikkommission. Wenn immer möglich müsse mit solchen Eingriffen zugewartet werden, bis das Kind alt genug sei, um selbst darüber zu entscheiden.

Die Kommission hatte im Auftrag des Bundesrats ethische und praktische Fragen zur Intersexualität untersucht. Ihr Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen für Mediziner, Fachverbände und den Bund. Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie für Intersexuelle lehnt die Kommission ab.

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