Damit der Gotthard-Strassentunnel saniert werden kann, soll eine zweite Tunnelröhre gebaut werden. Nach der Sanierung soll der Tunnel aber weiterhin einspurig betrieben werden.
Die Verkehrskommission des Ständerats (KVF) hat diesem Vorschlag des Bundesrats knapp mit 7 zu 6 Stimmen zugestimmt. Am Entwurf des Bundesrats hat die Kommission keine Änderungen vorgenommen. Die Vorlage soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Ist eine zweite Röhre verfassungskonform?
Für die Kommissionsmehrheit kann mit einer zweiten Röhre die Anbindung des Tessins gewährleistet werden und die für die Schweiz und Europa wichtige Gotthard-Verbindung auch während der Sanierung offen bleiben. Ausserdem handle es sich langfristig um die finanziell sinnvollste Variante.
Eine Minderheit wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Sie hat Zweifel an deren Verfassungsmässigkeit, ausserdem ist sie überzeugt, dass mit dem Ausbau zwangsläufig die Forderung nach der Öffnung der zweiten Röhre laut würde.
«Röhre sabotiert Verlagerung auf Schiene»
Das sieht auch die Alpen-Initiative so. Der Verein zum Schutz des Alpengebietes vor Transitverkehr bezeichnet die jüngste Entscheidung auf seiner Homepage als «eine klare Mogelpackung». Niemand glaube ernsthaft, dass ein neuer Tunnel gebaut und dann nicht voll genutzt werde, so Geschäftsführer Alf Arnold.
Er spricht deshalb von einem staatspolitischen Sündenfall und einer irrationalen Entscheidung. Denn eine zweite Röhre sabotiere aus Sicht des Vereins die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.
Zudem würden die Investitionen in die neuen Eisenbahntunnels durch die Alpen entwertet. Auch fürchtet der Verein, dass die dritte und vierte Spur eines Tages unter dem Druck der EU in Betrieb genommen werde.