Die Schulordnung von St. Margrethen will im Unterricht einen «respektvollen Umgang» fördern. Baseballkappen, Wollmützen, aber auch alle anderen Kopfbedeckungen sind deshalb in der Schule verboten. Die Vorschrift trat Anfang 2013 in Kraft.
Noch im selben Jahr kehrte ein bosnisches Mädchen mit dem Kopftuch aus den Sommerferien zurück. Die Elfjährige weigerte sich, das Tuch abzulegen. Die Schule wiederum beharrte auf dem Verbot und erhielt Rückendeckung von der St. Galler Erziehungsdirektion.
Kopftuchverbot für Schülerinnen unverhältnismässig
Doch das St. Galler Verwaltungsgericht kam zu einem anderen Urteil: Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen sei unverhältnismässig. Die Richter argumentierten, dass ein Kopftuch kein Zeichen für die Herabsetzung der Frau sei und es behindere auch die Integration nicht – im Unterschied etwa zur Verweigerung des Schwimmunterrichts. Das Gericht forderte deshalb die Schule dazu auf, religiöse Kleider bei Schülern zu respektieren. Dagegen rekurrierte die Schulgemeinde.
Ähnlicher Fall 2013
Und so muss jetzt das Bundesgericht entscheiden. Bereits 2013 hatten die Richter einen ähnlichen Fall beurteilt. Damals hoben sie das Kopftuchverbot auf, weil eine Schulordnung nicht genüge, um die Religionsfreiheit einzuschränken. Im vorliegenden Fall aber wurde das Reglement durch die Erziehungsdirektion genehmigt, weshalb heute vor Bundesgericht eine grundsätzlichere Diskussion zu erwarten ist. Das Urteil dürfte gegen Mittag gefällt werden.