Die neue Regelung gilt eigentlich schon seit dem letzten August. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat verfügt, dass die Händler alle Zahlungsmittel gleich behandeln. Dass der Preis also gleich bleibt, egal, ob man bar oder mit Kreditkarte zahlt. Manche Verkäufer halten sich aber nicht an die neue Regel. «Espresso» hat das letzten Herbst festgestellt, ein Bericht im Tages-Anzeiger bestätigt nun, dass sich die Situation bis heute nicht gebessert hat.
So funktionierts:
Um die verärgerte Kundschaft zu besänftigen, bieten die Finanzdienstleister nun den Kundinnen und Kunden an, ihnen die Zusatzkosten zurückzuzahlen.
Und so gehen Sie am besten vor:
1. Melden Sie sich direkt beim Verkäufer und beschweren Sie sich über die Zusatzgebühr.
Links zu den Beschwerdeformularen
2. Nützt dies nichts: Wenden Sie sich an die Banken , beziehungsweise an deren Kreditkarten-Dienstleitern Viseca oder Swisscard. Dort lässt sich ein Beanstandungsformular herunterladen. Dieses ausfüllen, unterschreiben und – wichtig! – zusammen mit der Kreditkartenrechung an die angegebene Adresse schicken oder das Ganze faxen.
Achtung: Die Beanstandung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, auf der Rechnung sollte die Zusatzgebühr klar ausgewiesen sein, und es können nur Zahlungen innerhalb der Schweiz beanstandet werden, da im Ausland wieder andere Regeln für solche Gebühren gelten.
Sonderfall Postfinance : Hier muss kein Formular ausgefüllt werden. Es genügt eine unterschriebene Kopie der betreffenden Rechnung und die Bitte um Rückerstattung. Dies an die Postfinance schicken. Es gelten die gleichen Bedingungen (30-Tage-Frist etc.) wie bei den Banken.
Nach Auskunft bei den Finanzdienstleistern wird das Angebot noch kaum genutzt. Wohl deshalb, weil es noch kaum jemand kennt oder weil man den Aufwand scheut für vergleichsweise geringe Beträge.