Die Drohne stürzt ab und zersplittert unmittelbar hinter dem Skirennfahrer Marcel Hirscher auf der Piste – auf den zweiten Platz fährt er trotzdem noch. Der Absturz einer Kamera-Drohne beim Nachtslalom von Madonna di Campiglio war aber wohl der letzte Einsatz eines solchen Fluggeräts an Skirennen. «So lange ich die Verantwortung trage, sind Drohnen bei Rennen fortan verboten», sagte FIS-Renndirektor Markus Waldner nach dem Rennen.
Schlechte Werbung für die Branche
Mehrere professionelle Drohnenpiloten sagten «10vor10» aufgrund der Fernseh-Bilder, dass der Absturz wahrscheinlich auf einen leeren Akku oder einen technischen Defekt zurückzuführen sei. «Das ist natürlich schlechte Werbung für die Branche», sagt der professionelle Drohnenpilot Stefan Hunziker von der Firma Samcam, der auf 35 Jahre Modellflug-Erfahrung zurückblickt. «Die abgestürzte Drohne wiegt gut und gerne 10 Kilo, das Schadenspotenzial ist gross.»
Leider würden Kameraleute bei Events oft ans Limit gehen, um gute Bilder zu erhalten. In der Hitze des Gefechts würden schnell Fehler passieren. Zudem seien an grossen Veranstaltungen wie Skirennen oft Hunderte Funksignale in der Luft, was die Elektronik der Drohne stören könne.
Genau aus diesem Grund werden Drohnen in der Schweiz nicht mehr an Skirennen eingesetzt. Die Firma Dedicam aus Meiringen (BE) war bei den Lauberhorn-Rennen 2012 und 2013 jeweils an der Schlüsselstelle «Hundschopf» mit einer Drohne postiert. «Dann aber hatten wir immer öfter Probleme mit der Steuerung – wahrscheinlich legten Funksignale die Drohne lahm», sagt Geschäftsführer Dionys Frei. Die Drohne sei dann jeweils automatisch notgelandet, nichts passierte.
«Trotzdem ist der Einsatz von Drohnen am Lauberhorn seither aus Sicherheitsgründen verboten», sagt Urs Näpflin, technischer Leiter der Lauberhorn-Rennen.
Aber auch die Anbieter selber sind vorsichtiger geworden. Während früher noch bedenkenlos Events überflogen wurden, raten professionelle Firmen wie Dedicam heute von solchen Drohneneinsätzen ab.
Flüge über Menschenansammlungen verboten
Der Grund für die allermeisten Drohnenabstürze sei ein leerer Akku, sagt Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. «Obwohl sehr viele Drohnen verkauft werden, gibt es aber in der Schweiz keine Zunahme der gemeldeten Unfälle.»
In der Schweiz dürfen Drohnen nicht in der Nähe von Flugplätzen geflogen werden und müssen 100 Meter Sicherheitsabstand zu Menschenmengen einhalten. Überflüge über Menschenmassen müssen vom BAZL bewilligt werden – bis heute wurde aber kein einziger solcher Kameraflug erlaubt. Zu unzuverlässig sei das Material der meisten Drohnen. «Während in der Zivilluftfahrt jede einzelne Schraube zertifiziert und geprüft ist, sind die im Laden erhältlichen Drohnen eher im Spielzeug-Bereich angesiedelt», so Holderegger vom BAZL. Aus diesem Grund entwickeln und bauen professionelle Drohnen-Firmen ihre Fluggeräte von Grund auf selber.