Deshalb entschied der Bundesrat, dass die Unternehmen ihre Bahnübergänge zwar nicht sanieren, aber bis Ende Jahr den zuständigen Behörden ein vollständiges Gesuch um die Aufhebung des Übergangs oder dessen Sanierung einreichen müssen. Liegt eine rechtskräftige Bewilligung vor, muss der Übergang ein Jahr später saniert sein.
Am 1. November 2014 treten neue Bestimmungen der Eisenbahnverordnung in Kraft. Gemäss diesen müssen die unbewachten Übergänge mit Signalen so ausgerüstet sein, dass sie gefahrlos befahren oder betreten werden können. Ansonsten müssen die Bahnen die Übergänge aufheben.
Innerhalb der anfänglich gesetzten Frist können wohl mehrere hundert Bahnübergänge nicht saniert werden, so das Bundesamt für Verkehr (BAV). Gründe dafür sind Einsprachen und hängige Beschwerden gegen Projekte sowie Ressourcenprobleme bei Bahnunternehmen und Lieferanten.
Unfälle vermeiden
Mit der Sanierung von unbewachten Bahnübergängen will der Bund dazu beitragen, Unfälle zu verhüten. Die Fristverlängerung war bereits im August bekannt geworden, nachdem sich in Wolfenschiessen (NW) ein schwerer Unfall auf einem unbewachten Bahnübergang ereignet hatte.
Ein Kleinbus, in dem acht Touristen aus Israel sassen, stiess am 11. August mit einem Zug der Zentralbahn zusammen. Drei Menschen starben, fünf wurden verletzt.
Die SBB hat nach eigenen Angaben vom vergangenen August seit 2004 rund 550 Bahnübergänge saniert. Bis Ende Jahr will sie auch noch die letzten zehn verbleibenden Übergänge sichern.