Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Mindestzinssatz für die Pensionskassengelder per 1. Januar 2017 auf den historischen Tiefststand von einem Prozent zu senken. Die Regierung begründet den Entscheid mit den tiefen Erträgen der Pensionskassen. Diese könnten nicht mehr Rendite auszahlen, als sie selber einnähmen.
«Damit schafft sich die 2. Säule selber ab»
Für Gewerkschafter Matthias Kuert von Travailsuisse geht die Zinssenkung zu weit. Er warnt vor einer Erosion der 2. Säule: «Die 2. Säule lebt davon, dass es neben den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern einen dritten Einzahler gibt: Den Zinsertrag.» Der Gewerkschafter befürchtet, dass der Zinssatz in den nächsten Jahren gegen Null strebt. «Die zweite Säule schafft sich damit selber ab. Dazu kommt, dass die Pensionskassen dieses Jahr nicht so schlecht gewirtschaftet haben, weshalb die Massnahme für uns verfrüht ist», betont Matthias Kuert im «Kassensturz»-Interview.
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«Es sieht nach wenig aus, aber das täuscht»
«Ein Prozent Mindestzins sieht auf den ersten Blick zwar nach wenig aus, aber das täuscht», betont die stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) Colette Nova. Sie gibt zwar zu, dass mit dem jüngsten Entscheid des Bundesrates der Mindestzinssatz auf ein historisches Tief seit der Gründung der beruflichen Vorsorge im Jahre 1985 fällt. Aber: «In früheren Jahren betrug der Mindestzins zwar 4 Prozent, die Inflation aber bis zu 7 Prozent. Die Sparer haben also 3 Prozent verloren», rechnet Colette Nova vor. Wegen der fehlenden Inflation komme der jetzt beschlossene Mindestzins von einem Prozent den Sparern voll und ganz zu Gute.
Die Rendite der Pensionskassen lag in den ersten 9 Monaten dieses Jahres bei rund 3 Prozent, bestätigt BSV-Vizedirektorin Colette Nova. Die Pensionskassen könnten aber nicht ihre gesamte Rendite für die Verzinsung der Sparguthaben aufwenden, denn: «Mit diesem Geld müssen die Kassen auch noch zusätzliche Leistungen erbringen: Zum Beispiel für die Querfinanzierung der höheren Leistungen an die heutigen Rentner und/oder die höhere Lebenserwartung künftiger Rentner.» Wenn dann noch Geld übrig bleibt, würden die Kassen dieses den Sparern in Form eines höheren Zinses zu Gute kommen lassen, verspricht Colette Nova.
Der Experte gibt Tipps
Service:
Was bedeutet die Senkung des Mindestzinses für heutige und angehende Rentner? «Kassensturz» stellt diese Frage dem unabhängigen Pensionskassenexperten Martin Hubatka. Seine Antwort hören Sie heute live im «Kassensturz» um 21.05 Uhr auf SRF 1.