Verdingkinder in der Schweiz
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Bild 1 von 9. Die Buben vor dem Heimleiter, Knabenerziehungsheim Oberbipp, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 2 von 9. Knaben in der Erziehungsanstalt Sonnenberg bei der Arbeit, Kriens, 1944. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 3 von 9. Amtsvormund beim Besuch bei einer Pflegefamilie, Kanton Bern, 1946. Bildquelle: Amtsvormund beim Besuch bei einer Pflegefamilie, Kanton Bern, 1946.
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Bild 4 von 9. Amtsvormund beim Besuch bei einer Pflegefamilie, Kanton Bern, 1946. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 5 von 9. Knabe beim Holzhacken, Knabenerziehungsheim Oberbipp, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 6 von 9. Zahnkontrolle bei einem Verdingmädchen durch den Armeninspektor Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 7 von 9. Knaben in der Erziehungsanstalt Sonnenberg bei der Arbeit, Kriens, 1944. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 8 von 9. Knaben bei der Feldarbeit, Knabenerziehungsheim Oberbipp, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
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Bild 9 von 9. Verdingbub während des Besuchs des Armeninspektors, Kanton Bern, 1940. Bildquelle: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS. © GKS.
Während die Politik noch immer um eine Entschädigung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im grösseren Rahmen ringt, gibt es seit gut einem Jahr die Möglichkeit für Soforthilfe im Umfang von je knapp 8000 Franken. Entsprechende Gesuche werden geprüft vom Ausschuss eines Runden Tisches, dem Betroffene und Fachleute angehören. Die Glückskette fällt den formellen Entscheid und nimmt die Auszahlungen vor.
Bisher sind die Anträge von fast 600 Betroffenen gutgeheissen und die entsprechenden Gelder ausbezahlt worden. Insgesamt rund 4,6 Millionen Franken.
Gut 550 Anträge harren laut dem Bundesamt für Justiz noch ihrer Bearbeitung. Das Geld reicht jedoch bloss noch für rund 150 Betroffene.
Im freiwillig von Kantonen, diversen Städten und Gemeinden sowie Privaten geäufneten Soforthilfefonds fehlen rund 2 Millionen Franken. Man erwarte noch weitere Spenden, etwa von den Landeskirchen, heisst es bei der Glückskette. Zudem könnte der Prozentsatz der bewilligten Gesuche tiefer sein als zu Beginn. «Wenn wir zu wenig haben, werden wir versuchen, die nötigen Mittel zu mobilisieren», sagt Ernst Lüber von der Glückskette. Die noch hängigen Gesuche sollen bis Anfang 2016 abgearbeitet werden.
Politisches Ringen um echte Entschädigungen
Bei der Soforthilfe handelt es sich nicht um eigentliche Entschädigungen. Vielmehr sollen Betroffene im Sinne einer Geste der Solidarität unbürokratisch Unterstützung erhalten, wenn sie in finanzielle Not geraten.
Auf politischer Ebene ist die Debatte über eine echte Entschädigung der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen noch im Gang. Die sogenannte «Wiedergutmachungsinitiative» fordert dafür insgesamt 500 Millionen Franken. Der Bundesrat schlägt vor, 300 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Damit sollen an 12'000 bis 15'000 Betroffene je 20'000 bis 25'000 Franken ausgezahlt werden können.