Wer 6000 Franken verdient, bezahlt 252 Franken davon in die AHV ein. Der Arbeitgeber schiesst nochmals gleich viel nach. Das sind je 4,2 Prozent. Diese Zahl ist seit 1975 unverändert.
Nun will der Bundesrat und mit ihm die ständerätliche Kommission diese sogenannten Lohnabzüge um je 0,3 Prozent erhöhen – in unserem Beispiel also um je 18 Franken. «Auf den ersten Blick scheint dies sehr moderat zu sein», sagt Martin Kaiser, zuständig für Sozialpolitik beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Aber er fügt an: «Jede zusätzliche Belastung erschwert die Erhaltung der Arbeitsplätze. Wir sind immer noch daran, den Frankenschock zu verdauen. Es droht allein in den nächsten Monaten ein Abbau von 30‘000 Arbeitsplätzen.»
Arbeitnehmer sind sich uneinig
In dieser schwierigen Situation dürften die Lohnkosten für die Unternehmer nicht noch weiter erhöht werden, sagt Kaiser. Auch wenn es um Prozentbereiche hinter der Kommastelle gehe. Ganz ähnlich tönt es auch beim Schweizerischen Gewerbeverband.
Uneinig sind sich hingegen die Arbeitnehmer: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund findet laut einer Mitteilung, die Anhebung der Lohnabzüge sei nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmer verkraftbar. Schliesslich sei dieser Satz seit über 40 Jahren unverändert.
Der Verband Angestellte Schweiz hingegen stellt sich auf die Linie der Unternehmer und lehnt die Anhebung der Lohnprozente mit dem Argument ab, diese Massnahme würde die Arbeit in der Schweiz verteuern und die aktive Erwerbsbevölkerung benachteiligen.
Beiden Seiten geht es um Grundsätzliches
Die zusätzlichen 0,3 Prozent Lohnabzug zur Finanzierung der Rentenreform sind also umstritten. Beiden Seiten geht es dabei aber weniger um 18 Franken bei einem Lohn von 6000 Franken, sondern um grundsätzliche politische Fragen. Während die Arbeitgeber wie gewohnt mehr Flexibilität fordern, wollen die Arbeitnehmer – ebenfalls nicht unerwartet – mehr finanzielle Sicherheit.