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Bild der Psychiatrie in Windisch
Legende: Der Straftäter ist aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch ausgebrochen. Wikipedia

Schweiz «Mordfall Boi»: Täter ist nach Ausbruch weiterhin flüchtig

Der 22-Jährige verurteilte Straftäter ist am Samstag aus der psychiatrischen Klinik in Windisch geflohen. Er sass dort im «Fall Boi» ein. 2009 hatte der damals 17-Jährige eine junge Vietnamesin getötet. Die intensiven Polizeifahndungen hatten noch keinen Erfolg. Nun wird auf Hochtouren ermittelt.

In der Nacht auf Samstag ist ein verurteilter Mörder aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG geflohen. Es handelt sich um einen 22-jährigen Aargauer, der 2009 eine junge Vietnamesin im Tessin getötet hatte.

Der Mann brach gewaltsam aus der geschlossenen forensischen Abteilung der Klinik aus, wie die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) mitteilten. Er war dort fürsorgerisch untergebracht. Die Klinik ist laut dem Konzept für stationäre forensische Psychiatrie der PDGAG, das auf der Webseite aufgeschaltet ist, auf einen niedrigen und mittleren Sicherheitsstandard ausgerichtet und verfügt über keine Hochsicherheitsabteilung.

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Die Kantonspolizei Aargau wurde um 3.30 Uhr über den Ausbruch und die Flucht informiert. Sie leitete umgehend eine Fahndung nach dem 22-Jährigen ein.

Man habe sofort intensiv gefahndet, vor allem im Gebiet Windisch/Brugg, auch mit Polizeihunden, sagt Bernhard Graser, Sprecher der Aargauer Kantonspolizei auf Anfrage von Radio SRF. Wie genau der Mann entwichen ist, könne die Polizei nicht kommunizieren, sagt er weiter. Unterdessen fahnde man in verschiedenen Gebieten, auch bei möglichen Bezugspersonen.

Unterdessen sei die Polizei weniger auf der Strasse unterwegs, sondern mitten in den Ermittlungen, erklärte Bernhard Graser auf Anfrage am Sonntag. Der Mann müsse irgendwo sein, man überlege auch, ob er Helfer haben könnte, die ihn beherbergen. Es seien zusätzliche Ermittler am Fall dran, so Graser weiter.

Das Gefährdungspotenzial des Mannes können wir nicht verbindlich einschätzen.
Autor: Bernhard Graser Sprecher Aargauer Kantonspolizei

Wie gefährlich der Täter ist, kann die Polizei nicht abschliessend sagen. Er sei ein verurteilter Mörder, ein Gewaltstraftäter, das sei klar, sagt Bernhard Graser im Interview. Man solle aber auf keinen Fall selbst Aktionen starten, falls man den 22-Jährigen sichtet. Man soll sofort die Polizei alarmieren.

Kein Hochsicherheitstrakt in der Klinik Königsfelden

Die Psychiatrischen Dienste Königsfelden (PDAG) dürfen und wollen sich zum laufenden Fall nicht äussern. Der Bereichsleiter der forensischen Psychiatrie, Peter Wermuth, allerdings sagt gegenüber Radio SRF, dass die Patienten grundsätzlich gut bewacht sind. «Wir haben drei gesicherte forensische Abteilungen, aber wir haben keinen Hochsicherheitstrakt wie in der Reinau», erklärt Wermuth im Interview.

Es sei immer Personal auf der Station, aber vollkommen ausbruchssicher sei die Klinik Königsfelden hier nicht. Man überprüfe laufend, ob die Patienten die Station zum Beispiel in Begleitung verlassen dürfen, oder ob sie in ein Gefängnis verlegt werden müssen, zum Beispiel, erklärt Peter Wermuth weiter. Zum aktuellen Fall des geflüchteten Straftäters will er sich betreffend Status des Patienten nicht äussern.

Jugendliche mit Holzscheit ermordet

Teure Betreuung

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Die fürsorgerische Unterbringung des Mannes kostet die frühere Wohnsitzgemeinde Mägenwil AG so viel Geld, dass sie vor kurzem den Gemeindesteuersatz um sechs Prozentpunkte auf 96 Prozent erhöhen musste. Mägenwil muss jährlich für die Betreuung des jungen Mannes 264'000 Franken bezahlen.

Personen, die Angaben über den Aufenthaltsort des Flüchtigen machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Aargau (Notruf 117) oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Der Mann hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa (TI) eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung.

Die jugendstrafrechtlichen Massnahmen sind bis zum Erreichen des 22. Altersjahrs befristet. Im Frühling 2015 wurde der Mann deshalb auf Antrag der Jugendanwaltschaft in der psychiatrischen Klinik fürsorgerisch untergebracht. Eine Beschwerde des Mannes dagegen wurde im Februar vom Aargauer Verwaltungsgericht abgewiesen.

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