Der 60jährige Mann, der im Sommer 2011 in Pfäffikon ZH seine Frau und die Chefin des örtlichen Sozialdienstes erschossen hat, ist vom Bezirksgericht Pfäffikon befragt worden. «Ich habe Angst und ich schäme mich», sagte der Beschuldigte.
Er konnte das tun, obwohl er der Polizei als gewalttätig bekannt und ihm der Kontakt zu seiner Frau untersagt war. Nun steht der Mann vor Gericht.
Vor Gericht stand ein gesetzter, älterer Herr in grauem Anzug, die graumelierten Haare und den Bart gepflegt und kurz geschnitten. Er habe seit längerem zuhause Probleme gehabt, erzählte er.
Seine Frau habe er umgebracht, weil sie sich von ihm trennen wollte, sagte er während der Strafuntersuchung. Die Chefin des Sozialamtes habe er erschossen, weil er von der Gemeinde zu wenig Sozialhilfe bekommen habe.
Familiäre Probleme
Er sei «nicht sofort durchgedreht. Das kam nach und nach», sagte der Mann. Und schob die Erklärung nach: «Wenn alle sechs Kinder Probleme machen, hält man das irgendwann nicht mehr aus.» Natürlich hätte er weggehen und ihnen sagen können, sie sollten doch selber weiter schauen. «Aber jetzt ist es zu spät».
Die Beziehung des Mannes zu seiner Familie war schon länger zerrüttet. Er hatte seine Frau mit einer Schere angegriffen und seine Tochter mit dem Tod bedroht. Aus Drohungen, die er per SMS verschickte, geht hervor, dass ihm der Lebensstil der beiden Frauen zu wenig religiös war. Er fühlte sich als Familienoberhaupt in seiner Ehre verletzt.
Nach den Drohungen und Übergriffen schaltete die Frau die Polizei ein. Diese belegte den Angeklagten wegen häuslicher Gewalt mit einem Rayon- und Kontaktverbot.
Laut der Anklageschrift hätte der Mann noch auf eine weitere Sozialarbeiterin geschossen, seine direkte Betreuerin. Aber er hatte keine Munition mehr. Die Tatwaffe hatte der Angeklagte in seiner Heimat besorgt. In der Schweiz dürfen Kosovaren keine Waffe besitzen.
Skrupelloses Vorgehen
Für Staatsanwalt Roland Geisseler sind mehrere Merkmale für eine Tatqualifikation als Mord gegeben: Skrupelloses Vorgehen, krass egoistische Motive, extreme Geringschätzung menschlichen Lebens. Welche Strategie die Verteidigung wählt, ist nicht bekannt. Er werde seine Anträge vor Gericht bekanntgeben, beschied er.
Der Prozess ist auf vier Tage angelegt. Den Anfang macht heute Montag die Befragung des geständigen Täters. Am Dienstag und Mittwoch machen Zeugen ihre Aussagen und der psychiatrische Gutachter erläutert seine Erkenntnisse. Am Freitag plädieren Anklage und Verteidigung, und der Beschuldigte hat Gelegenheit zu einem Schlusswort. Das Urteil wird dann am Freitag darauf, dem 19. April, eröffnet.
Ringier-Journalisten dürfen im Saal bleiben
Am Vormittag lehnte das Gericht einen Antrag des Verteidigers ab, der die Ringier-Journalisten von der Verhandlung ausgeschlossen haben wollte. Er begründete dies damit, dass der «Blick» ein Foto des Beschuldigten veröffentlicht habe.
Das Gericht war hingegen der Ansicht, das Foto sei ohnehin schon publiziert und eine Meldung machen könne ein Journalist auch gestützt auf andere Quellen, also auch wenn er nicht im Saal sitze.