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Schweiz Neonazi-Morde: Schweizer entgehen Anklage

In der Neonazi-Mordserie in Deutschland führt eine Spur in die Schweiz: Die Waffe, mit denen die meisten Opfer umgebracht wurden, gehörte einst einem Schweizer. Trotz belastender Indizien wird der Mann aber offenbar nicht angeklagt – vor Gericht erscheinen muss er trotzdem.

Neonazis erschossen zwischen 2000 und 2006 in Deutschland zehn Menschen. Neun davon mit einer Waffe, die einst dem Berner Oberländer Anton G. gehörte. Die Waffe durch einen zweiten Schweizer, Hans-Ulrich M., nach Deutschland.

Gegen die zwei wurde in der Schweiz deshalb ein Verfahren eröffnet. Der Vorwurf: Gehilfenschaft zu Mord und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Indizien belasten die beiden Männer. Doch für eine Anklage reichen sie offenbar nicht. Laut «Tages-Anzeiger» wird das Verfahren gegen Anton G. eingestellt, und auch das Verfahren gegen Hans-Ulrich M. führt nicht zur Anklage.

Trotzdem stehen die beiden bald vor Gericht. Sie sollen als Zeugen im deutschen Verfahren um die Neonazi-Morde aussagen, berichtet die «Rundschau». Das Verfahren gegen das einzige noch lebende Mitglied des Täter-Trios, Beate Zschäpe, beginnt am Mittwoch in München.

Die Ermittlungen gegen die beiden Berner Oberländer verliefen von Beginn an harzig. Zu harzig, kritisieren deutsche Politiker. Wolfgang Wieland sitzt für die die Grünen im Untersuchungsausschuss, der die Mord-Serie untersucht. Er findet es «haarsträubend», wie schnell sich Schweizer Ermittler anfänglich von Anton G. abwimmeln liessen.

Video
Wolfgang Wieland übt Kritik an der Schweiz
Aus News-Clip vom 10.04.2013.
abspielen. Laufzeit 33 Sekunden.

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