Das US-Justizministerium hat die Frist für Schweizer Banken dieser Kategorie verlängert. Sie erhalten einen Monate mehr Zeit, um Informationen einzureichen zu mutmasslicher Beihilfe zu Steuervergehen, wie die Behörde schreibt.
In die Kategorie 2 haben sich mehr als 100 Banken eingereiht, die möglicherweise gegen US-Steuerrecht verstossen haben. Sie haben damit Aussicht auf ein Amnestie-Abkommen, wenn sie sämtliche Informationen offenlegen und allfällige Bussen begleichen. Die Banken haben nun Zeit bis zum 31. Juli um die nötigen Unterlagen einzureichen.
Probleme bei Kontendurchleuchtung
Das Justizdepartement gab an, es habe die ursprüngliche Frist vom 30. Juni verlängert, weil einige Banken Schwierigkeiten bekundeten, festzustellen, ob ein Konto nicht deklariert oder gegenüber der US-Steuerbehörde IRS rechtzeitig offengelegt worden war.
Das von der Schweiz vermittelte Programm fordert von den Kategorie-2-Banken, auch Informationen offenzulegen, die zuvor geheim waren. Zudem müssen sie mit Strafen rechnen, die bis zu 50 Prozent dessen betragen, was sie mit US-Kunden erwirtschaftet hatten.
Empfehlung der Finma
Getreu dem Ratschlag der Finanzmarktaufsicht Finma, die den Banken im Zweifelsfall die Kategorie 2 empfahl, entschlossen sich die meisten Geldhäuser, sich hier einzureihen. In den grösseren Kantonen entschieden sich denn auch die Kantonalbanken für die Kategorie 2. Zu den Kategorie-2-Instituten, die darauf hoffen, später in die Kategorie 3 rutschen zu können, gehören etwa die Berner Kantonalbank, die Valiant-Gruppe oder die Migros Bank.
Erst im vergangenen Monat bekannte sich die Credit Suisse im Steuerstreit schuldig, US-Bürgern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen zu haben. Dafür bezahlt sie eine Strafe in Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. Dollar. Die Credit Suisse gehörte zur Kategorie 1.