Strassenbelag mit krebserregenden Giftstoffen darf nicht mehr recycelt werden: Das regelt die neue «Technische Verordnung über Abfälle TVA» des Bundesamtes für Umwelt.
Mit dem Entwurf geht das Amt auf Konfrontation mit der Asphalt-Branche: «Wir möchten den Recycling-Kreislauf aufrechterhalten», sagt Bernhard Kunz vom Verband der Schweizer Mischgut-Industrie gegenüber «10vor10». Zurückgebauter Asphalt sei wertvolles Material für den Strassenbau.
Toxische Altlast in den Schweizer Strassenbelägen
«Der Bund muss den mit Gift belasteten Alt-Asphalt sofort verbieten», fordert hingegen Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Dieses Material gehöre auf eine Deponie oder müsse entgiftet werden. Die Asphaltbranche habe die Landschaft jahrelang als «Sondermülldeponie missbraucht».
Das Bundesamt für Umwelt schlägt im Entwurf vor, dass Asphalt bis zu einer Obergrenze von 5'000 Milligramm Giftstoff pro Kilogramm Bindemittel recycelt werden darf. Bisher lag der Schweizer Grenzwert bei 20'000 Milligramm. Für Rodewald sind auch diese neuen Vorschriften zu wenig streng. Er verweist auf strengere Grenzwerte in anderen europäischen Ländern.
400'000 Tonnen Sondermüll pro Jahr
In den Schweizer Strassenbelägen steckt eine toxische Altlast: Der früher als Bindemittel verwendete Teer enthält sogenannte PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Diese gelten als krebserregend. Gemäss dem Verband der Schweizer Strassen- und Verkehrsfachleute VSS fallen jedes Jahr rund 400'000 Tonnen belasteter Alt-Belag an. Bernhard Kunz von der Mischgut-Industrie Schweiz warnt angesichts solcher Zahlen vor «Milliardenkosten» die auf die öffentliche Hand zukommen würden.