Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz ans Parlament weitergeleitet. Dieses muss nun entscheiden, ob der Nachrichtendienst künftig auch präventiv Telefone anzapfen, private Räume verwanzen und in Computer eindringen darf.
Erlaubt wären solche Massnahmen im Kampf gegen Terrorismus, bei drohenden Angriffen auf kritische Infrastrukturen oder um weitere wesentliche Landesinteressen zu wahren.
Bisher nur Überwachung in öffentlichem Raum
Als wesentliche Landesinteressen gelten unter anderem der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung und des Wirtschafts- und Finanzplatzes. Letzterer würde neu zum Einsatzgebiet des Nachrichtendienstes gehören. Nicht zulässig wären die neuen Massnahmen zur Abwehr von gewalttätigem Extremismus.
Der Nachrichtendienst möchte nicht zuletzt auch in der Spionageabwehr zu diesen Abhörmitteln greifen. Heute dürften mutmassliche Spione nämlich lediglich im öffentlichen Raum beobachtet werden. Dies sei oft wenig ergiebig, gab Markus Seiler, Direktor den Nachrichtendienstes, vor den Medien zu bedenken.
Abschreckende Wirkung auf Spione
Seiler erhofft sich vom neuen Gesetz auch eine abschreckende Wirkung. Von verdächtigen Personen könnten nun Telefon- und Computerdaten erfasst und via Standortbestimmung ein Bewegungsprofil erstellt werden. Diese neuen Möglichkeiten dürften einen beruhigenden Effekt auf die Spionageszene haben, sagte Seiler.
Richterliche Genehmigung ist nötig
Die präventive Überwachung von Telefonen oder Privaträumen wäre gemäss Gesetzesentwurf genehmigungspflichtig. Der Nachrichtendienst müsste die Erlaubnis des Bundesverwaltungsgerichts einholen. Auch der Verteidigungsminister müsste – nach Rücksprache mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates – zustimmen. Verteidigungsminister Ueli Maurer rechnet mit rund zehn Gesuchen pro Jahr.
In dringenden Fällen könnte der Direktor des Nachrichtendienstes den sofortigen Einsatz der Überwachungsmassnahmen anordnen. In so einem Fall müsste er aber umgehend das Bundesverwaltungsgericht und den Verteidigungsminister informieren.
Erster Gesetzesvorschlag gescheitert
Vor sechs Jahren war der Bundesrat mit ähnlichen Vorschlägen im Parlament gescheitert. Damals ging der Mehrheit der geplante «Lauschangriff» zu weit.
Inzwischen halten viele die Gesetzesänderungen für nötig – trotz der Diskussionen um die Überwachungstätigkeiten des US-Geheimdienstes NSA. In der Vernehmlassung stiessen die Vorschläge des Bundesrats denn auch grundsätzlich auf Zustimmung.
Kein flächendeckendes Aushorchen
Bundesrat Maurer betonte, der Schweizer Nachrichtendienst wäre auch mit den neuen Möglichkeiten in keiner Weise vergleichbar mit dem, was die Enthüllungen des NSA-Mitarbeiters Edward Snowden zu Tage gefördert hätten.
Um die Nadel zu finden, brauchen wir den Heuhaufen nicht.
«Um die Nadel zu finden, brauchen wir den Heuhaufen nicht», versicherte Nachrichtendienst-Chef Seiler. Ein Nachrichtendienst müsse aber gewisse Möglichkeiten haben, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen, sagte Maurer. Er geht davon aus, dass das neue Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.