Der oberste kantonale Sicherheitsdirektor Hans-Jürg Käser bestätigt einen Bericht des Tages-Anzeigers zum Notfallkonzept des Bundes.
Demnach werden die Flüchtlinge an der Landesgrenze kontrolliert und registriert: Diejenigen, die schon in andern Dublin-Staaten erfasst worden sind, oder aus einem sicheren Drittland stammen, würden innerhalb von 48 Stunden wieder zurückgeschickt, erklärt Käser in der «Tagesschau». Die restlichen Personen sollen in Bundeszentren aufgenommen werden.
Der Bund stellt für die Erstunterbringung mindestens 6000 Plätze zur Verfügung. So schnell wie möglich werden die Flüchtlinge dann auf Kantone und Gemeinden verteilt. Sind Gemeinden nicht kooperativ, können sie von Bund und Kanton gezwungen werden, Zivilschutzanlagen zur Verfügung zu stellen. Eines der möglichen Notfallszenarien rechnet mit 30'000 Flüchtlingen, die innerhalb weniger Tage einreisen wollen.
Viele, die mitreden müssen
Die Schweiz will das Dublin-Abkommen also unbedingt einhalten. Keine leichte Aufgabe, in einem föderal organisierten Land, wo viele unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Interessen mitbestimmen können. Der Notfallplan regelt klar die Aufgabenteilung aller Beteiligten.
Auf Bundesebene sind es drei Departemente. Das Justizdepartement, das Finanzdepartement, und das VBS. Auf Kantonsebene reden Dutzende Sozial- und Polizeidirektoren mit. Und auf der untersten Ebene fungieren die Gemeinden und Städte.