Die Immunitätskommission des Nationalrates hat sich mit 7 gegen 2 Stimmen gegen die Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Christa Markwalder ausgesprochen. Auch die Immunität von Walter Müller (FDP/SG) soll aufrechterhalten werden. Dieser Entscheid fiel einstimmig.
Die Bundesanwaltschaft hatte um die Aufhebung der Immunität von Markwalder und Müller ersucht, weil Strafanzeigen gegen die beiden vorliegen. Zwei Privatpersonen werfen Markwalder, die derzeit Vizepräsidentin des Nationalrats ist, eine Reihe von Straftaten vor, darunter Verletzung des Amtsgeheimnisses und politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Dokumente an Kasachstan
Die Bernerin steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates einer Lobbyistin übergeben und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die Lobbyistin soll die Dokumente ihrem Mandanten in Kasachstan weitergereicht haben.
Die Strafanzeige gegen Walter Müller stammt von den Jungsozialisten (Juso). Nach Ansicht der Juso hatte sich der St. Galler bestechen lassen, als er sich 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen liess. Gemäss Angaben der FDP-Fraktion hat Müller die Kosten für die Reise nachträglich selber übernommen.
Ob die Immunität von Markwalder und Müller geschützt bleibt, ist noch nicht definitiv entschieden. Die Rechtskommission des Ständerats entscheidet voraussichtlich am 1. September darüber.