Das Bezirksgericht Andelfingen (ZH) hat den ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Schlüer habe zwar sehr harte Ausdrücke verwendet, sich aber nicht strafbar gemacht. Ob das Urteil weitergezogen wird, ist noch offen.
Das Verfahren habe sich in einem Grenzbereich zwischen wichtigen Grundrechten bewegt, sagte der Einzelrichter in der mündlichen Urteilsbegründung. Einerseits gibt es das Recht auf freie Meinungsäusserung und anderseits das Recht aller Menschen auf Wahrung ihrer Würde. Da gelte es, abzuwägen.
Ziel sei offensichtlich nicht gewesen, die Volksgruppe der Palästinenser in ein schlechtes Licht zu stellen, sondern Ausdruck einer Emotionalität. Es habe sich rein zufällig um Palästinenser gehandelt. Die Äusserungen erfüllten den Straftatbestand der Rassendiskriminierung nicht.
Schlüers «ausserordentlich harte» Wortwahl habe allerdings nicht überraschend zur Anzeige geführt. Damit habe der Autor rechnen müssen. Die Grenze zum Strafbaren sei aber nicht überschritten worden.
Text im Internet
Der Vorwurf der Rassendiskriminierung geht zurück auf einen Beitrag Schlüers vom Juli 2012 im öffentlich zugänglichen Internet-Bulletin des Vereins sifa (Sicherheit für alle), dessen Geschäftsführer Schlüer ist. Er berichtete über eine Schlägerei vor der Asylunterkunft in Flaach (ZH), wo er wohnt.
Wie Schlüer vor Gericht schilderte, gingen an jenem Sonntagnachmittag zwei Gruppen von je vier oder fünf Männern mit Schaufeln und Pickeln und viel Gebrüll aufeinander los. Weil er zufällig in der Nähe war, holte eine Frau ihn zu Hilfe.
In seinem Internet-Bericht schrieb Schlüer unter anderem, statt der angekündigten Flüchtlinge sei «Abschaum» gekommen, «elendes Schlägerpack», das «wie Tiere» herumbrülle. Palästinenser hätten ohnehin keinen Anspruch auf Asyl. In ihrem Autonomiegebiet würden sie ja nicht verfolgt. «Fort mit dem Pack», schrieb er.
Keine Verallgemeinerung
Der Staatsanwalt warf Schlüer vor, er habe mit seinen Äusserungen verallgemeinernd die ganze Volksgruppe der Palästinenser verunglimpft und herabgesetzt. Er beantragte eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung und eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagen zu 100 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.
In der Befragung durch den Einzelrichter wies Schlüer den Vorwurf der Rassendiskriminierung entschieden zurück. Er habe über gewalttätige, brutale Schläger geschrieben. Seine Bezeichnungen hätten sich einzig auf diese Leute bezogen. Sein Bericht habe bloss die Wahrheit beschrieben, und dies müsse erlaubt sein.
Der Verteidiger plädierte denn auch auf Freispruch. Schlüer habe nichts anderes getan als «aufgeklärt über eine Verletzung des öffentlichen Friedens». Er habe nicht die palästinensische Ethnie generell kritisiert, sondern «ein paar Brutalos».