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Schweiz Pensionskassen senken die Renten bereits heute

Im Fokus des Parlaments steht derzeit der Rentenumwandlungssatz, der gesenkt werden soll. Doch während die Politiker debattieren, senken die Pensionskassen ihre Umwandlungssätze bereits jetzt – mit einem ganz legalen Trick.

6,8 Prozent oder 6 Prozent – das ist die Frage. Ein wichtiger Streitpunkt in der Altersreform-Debatte im Parlament ist die neue Festlegung des Umwandlungssatzes. Der Bundesrat will diesen senken. Doch viele Pensionskassen wenden schon lange einen Satz unter 6 Prozent an, ja sogar unter 5 Prozent an.

Der Umwandlungssatz

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Mit dem Umwandlungssatz berechnen die Pensionskassen die Rente der Arbeitnehmer. Das angesparte Alterskapital wird mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich die lebenslang garantierte Rente pro Jahr. Er liegt zurzeit bei 6.8 Prozent, gilt aber nur für das BVG-Obligatorium, also für den Jahreslohn zwischen 21'150 und 84'600 Franken.

Der Rüstungs- und Technologiekonzern Ruag beispielsweise hat auf nächstes Jahr den Umwandlungssatz auf einen Schlag auf 4.57 Prozent gesenkt. Das sei ein versicherungstechnisch notwendiger Schritt. «Längerfristig kann eine Pensionskasse nicht mehr Geld verteilen, als sie tatsächlich hat», begründet Corrado Tedeschi, Geschäftsführer der Pensionskasse Ruag die Kürzung.

Die Ruag-Pensionskasse hat verschiedene flankierende Massnahmen ergriffen, um Auswirkungen auf die Renten abzudämpfen. Doch vor allem für die Mitarbeiter der mittleren Generation sinken die Rentenversprechen dennoch.

«Senkung ja, aber sozialverträglich»

Doch Ruag steht mit dieser Kürzung bei weitem nicht alleine da. Die Arbeitnehmerverbund PK-Netz 2.Säule hat Zahlen gesammelt und ein Übersicht erstellt, die «10vor10» vorliegt (siehe Tabelle). Die meisten Pensionskassen haben die Umwandlungssätze gegen 6 Prozent gesenkt, viele sogar unter 6 Prozent.

Eine alte Frau hält einen Stock in der Hand.
Legende: Die meisten Pensionskassen haben die Umwandlungssätze gegen 6, eine Mehrzahl gar unter 6 Prozent gesenkt. Keystone

Jorge Serra von der Gewerkschaft VPOD hat Verständnis für die Senkung der Umwandlungssätze. Die Pensionskassen seien in einer heiklen Lage, es sei schwierig, noch eine genügend hohe Rendite zu erzielen. «Doch die Arbeitgeber sind in der Pflicht, die Senkungen fair und sozialverträglich durchzuführen», fordert Serra. Klar ist: Viele Pensionskassen und Unternehmen versuchen, die Rentenverluste durch höhere Sparbeiträge oder einmalige Einzahlungen zu kompensieren. Doch für viele Arbeitnehmer bedeutet der Schritt eine tiefere Rente.

Der Trick mit dem Überobligatorium

Doch wie ist es überhaupt möglich, dass die Pensionskassen schon jetzt die Rentensätze reduzieren? Warum müssen sich nicht alle Pensionskassen an die 6.8 Prozent halten, die im Gesetz festgelegt sind?

Um wie viel sinken die Renten?

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Die Renten sinken nicht zwingend so massiv wie der Umwandlungssatz. Viele Pensionskassen federn die Senkungen mit Massnahmen teilweise ab. Die BVK Zürich beispielsweise hat die Sparguthaben der Versicherten ab Alter 48 erhöht. Über den ganzen Versicherungsbestand sinken die Renten laut eigenen Angaben bei der BVK damit um 8 Prozent.

Die Antwort: Das Gesetz gilt nur für die gesetzlichen minimalen Leistungen. Die meisten Pensionskassen bieten aber mehr. Sie versichern beispielsweise höhere Löhne, erlauben auch Tieflohn-Bezügern eine Pensionskasse oder zahlen auf dem Altersguthaben einen höheren Zins. All das zählt zum sogenannten überobligatorischen Altersguthaben. «Die Pensionskassen sind hier frei zu entscheiden», erklärt Pensionskassenexperte Willi Thurnherr von der Beratungsfirma Aon Hewitt.

Was vielen nicht bewusst ist: Viele Arbeitnehmer haben mehr Geld im Überobligatorium als im Obligatorium. «Bei den autonomen Pensionskassen sind zwischen 50 und 60 Prozent der Gelder überobligatorisch», sagt der Pensionskassenexperte. Dort dürfen die Pensionskassen machen, was sie wollen.

Sie legen also einen tiefen Umwandlungssatz übers Ganze und schauen, dass sie mit dieser Mischrechnung dennoch die minimalen gesetzlichen Leistungen einhalten. Mit diesem legalen Trick senken die Pensionskassen schon seit Jahren die Umwandlungssätze.

Umwandlungssätze der Pensionskassen für die Jahre 2016 oder 2017

Quelle: PK-Netz 2. Säule/Umwandlungssätze für die Jahre 2016 oder 2017
PensionskasseUmwandlungssatz
RUAG4.57%
BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich4.87%
Manor 5%
SBB5.21%
Tamedia5.28%
Pensionskasse Coop5.60%
PK SV Group5.60%
Implenia Vorsorge5.65%
Publica5.65%
Oerlikon Contraves5.70%
Sulzer5.80%
PK Georg Fischer5.80%
Basellandschaftliche Pensionskasse 5.80%
Pensionskasse Basel-Stadt5.80%
ZKB5.85%
Zürich Versicherungs-Gruppe 5.90%
Aargauische Pensionskasse APK5.90%
Credit Suisse Group5.94%
Bernische Pensionskasse BPK6.04%
Schindler6.05%
Roche6.10%
Com Plan (Swisscom)6.11%
Kanton Solothurn PKSO6.14%
SRG SSR6.15%
ABB6.25%
Gastrosocial Pensionskasse6.50%
Zuger Pensionskasse6.50%
PK SHP6.60%
Pensionskasse Stadt Zug6.60%
Copré6.80%
SPIDA6.80%
Profond6.90%

Quelle: PK-Netz 2. Säule

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