In der Finanzbranche stösst der neue Lösungsvorschlag des Bundesrates zur Behebung des Steuerstreites mit den USA auf Anklang. Auch die Schweizer Treuhänder können mit dem Vorschlag gut leben.
Die Schweizer Banken fordern die «notwendige Rechtssicherheit», damit die Banken in der Schweiz die Möglichkeit erhielten, am einseitigen Programm der USA teilzunehmen. Die Schweizerische Bankiervereinigung SBVG begrüsst in einer kurzen Stellungnahme, dass der Bundesrat Eckwerte für die Kooperation der Banken mit Washington festgelegt habe.
Die Landesregierung habe «ihre Verantwortung wahrgenommen», schreibt die Branchenorganisation. Dieselbe Position vertreten auch die Privatbanken.
Wichtigstes Anliegen berücksichtigt
Der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV sieht sein wichtigstes Anliegen, der Schutz der Mitarbeiter, in der bundesrätlichen Initiative berücksichtigt. Die Arbeitnehmerorganisation bedauert aber gleichzeitig, dass die Schweiz nach der Ablehnung der «Lex USA» nach wie vor keine abschliessende Lösung für den Steuerstreit vorlegen könne.
Zwar hoffe man, dass Washington die Vorschläge des Bundesrats akzeptieren werde, doch wünsche man gleichzeitig, dass eine definitive Vereinbarung komme, welche die Zeit der Unsicherheit für die Bankmitarbeiter beenden werde.
Solange es keine Lösung gebe, müssten die Bankmitarbeiter wegen Selbstanzeigen von Bankkunden und der im April 2012 genehmigten Datenlieferungen um ihre Sicherheit fürchten. «Die gegenwärtige Lage wird in der Tat unhaltbar für die Angestellten der Banken», sagte SBPV-Generalsekretärin Denise Chervet.
Pragmatische Lösung gefunden
Die Vizedirektorin von Treuhandsuisse, Ramona Brotschi, begrüsst den Vorschlag: «Wir finden es gut, dass der Bundesrat nun eine pragmatische Lösung gefunden hat», sagte sie. Der Vorschlag sei besser als ein Sondergesetz. Die Banken hätten nun die Chance, ihre Fehler mit den USA selber zu klären.
«Für uns ist wichtig, dass der Schutz von Dritten gewährleistet ist», sagte sie weiter. Dies habe der Bundesrat auch zugesichert. Sollte aber nun beispielsweise von den Banken der Datenschutz verletzt werden, werde Treuhandsuisse dies ahnden, hiess es in einer Stellungnahme.
Auch der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür reagiert positiv. Er sieht in den Einzelbewilligungen eine klare Verbesserung gegen über der «Lex USA». Die Gefahr sei kleiner, dass sich Banken über das Schweizer Recht hinwegsetzten, «wie das einige Experten und Parlamentarier vorgeschlagen haben».
Der Fall eines ehemaligen Angestellten der Credit Suisse, der sich gegen die Übermittlung von Daten an die US-Justiz gewehrt hatte und vom Genfer Zivilgericht Recht bekam, werde damit zum Referenzfall, sagte Thür.