Der 32-jährige Fluglotse, der vor dem Bezirksgericht stand, hatte am 15. März 2011 zwei Flugzeugen unmittelbar nacheinander die Starterlaubnis gegeben – auf zwei sich kreuzenden Pisten.
Als die Piloten der einen Maschine das andere heranrasende Flugzeug erblickten, brachen sie den Start umgehend ab – zwei Sekunden, bevor der Lotse den Startabbruch befahl. Eine Kollisionsgefahr bestand zwar nicht. Umstritten ist aber, ob es aufgrund von Luftwirbeln und Luftschleppen zu einem Unglück hätte kommen können.
Arbeit am Limit
Zum Auftakt des Prozesses hatte der Verteidiger des Fluglotsen das amtliche Gutachten als mangelhaft, oberflächlich und tendenziös bezeichnet. Zudem sei es als Beweismittel völlig untauglich. Die Sachkunde des Gutachters müsse in Frage gestellt werden. Dieser wirkte bei der Befragung unsicher und musste auf die Fragen des Verteidigers häufig passen.
Der Flugsicherung Skyguide warf der Verteidiger vor, das damals geltende System sei «grundsätzlich unsicher gewesen». Die Lotsen hätten häufig am Limit gearbeitet, sagte er vor Gericht.
Fünf Gutachten auf dem Tisch
Am Nachtmittag wurde der Fluglotse befragt. Der Fehler sei nicht sein persönliches Problem, sondern ein Systemfehler von damals, sagte der Fluglotse gemäss SRF-Korrespondent Kay Schubert, der den Prozess im Gerichtsaal mitverfolgte. Das System vom Flughafen Zürich – mit der Pistenkreuzung und mit den drei Pisten mit ineinander verschachtelten Starts und Landungen – sei ein System, dass vor vier Jahren zum Teil unbeherrschbar gewesen sei, so der Angeklagte.
Der Beschuldigte war an jenem Tag mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen konfrontiert und musste zudem noch Messflüge beaufsichtigen. Als der Kollisionsalarm ansprang, habe er «automatisch einen Fehlalarm angenommen», sagte er. Solche habe es häufig gegeben.
Bis ein Urteil gefällt wird, wird es noch eine Weile dauern. Der Richter sei so präzis, wie er es als Gerichtsberichterstatter selten erlebt habe, so Schubert. Es liege aber auch daran, dass der Richter nun insgesamt fünf Gutachten auf dem Tisch habe. Einen Teil davon habe er erst diese Woche erhalten. Um diese genau anzuschauen, brauche es Zeit. So könnte es bis zum Frühling oder sogar bis zum Sommer dauern, bis in dem Präzedenzfall ein Urteil gefällt wird.