Keine Ausnahmen für Raser: Der Bundesrat ist dagegen, dass Raser zwingend in Untersuchungshaft genommen werden. Ein Automatismus verstosse gegen die Unschuldsvermutung und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, argumentiert der Bundesrat. Bei Wiederholungsgefahr könne bereits heute die Untersuchungshaft angeordnet werden.
Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um eine schwere Zwangsmassnahme. Diese entzieht der inhaftierten Person die Freiheit und steht in einem Spannungsverhältnis zur Unschuldsvermutung. Ein solch schwerer Eingriff in die Grundrechte dürfe nur zur Anwendung kommen, wenn spezielle Gründe vorlägen, so der Bundesrat.
Gerichte haben bereits Handhabe
Laut Bundesrat ist es Sache der Untersuchungsbehörden und der Gerichte, den bestehenden Spielraum zu nutzen und dafür zu sorgen, dass Raser konsequent für ihre Straftaten zur Rechenschaft gezogen würden.
Der Nationalrat hatte ein Postulat von alt Nationalrat Pius Segmüller (CVP/LU) gutgeheissen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Anpassung der Strafprozessordnung zu prüfen.