Das Bundesgericht entschied vor zwei Jahren, dass die SBB in ihren Bahnhöfen Politplakate zulassen muss. Nun sieht sich die SBB gezwungen, dieses Urteil auch in ihren Zügen anzuwenden.
Diese Möglichkeit möchten die Parteien nutzen. Zum Beispiel die wählerstärkste Partei, die SVP, die traditionell grosse Kampagnen fährt: Sie könnte mit Wahlwerbung in SBB-Zügen unter Pendlern jüngere Wählerinnen und Wähler mobilisieren, hofft SVP-Kampagnenleiter Albert Rösti: «Wir möchten ein Segment motivieren an die Urne zu gehen, das vielleicht eher abstimmungs-abstinent ist, aber unsere Meinungen teilt. Und da könnten wir uns vorstellen, dass das eine Möglichkeit darstellt.» Die SVP prüfe daher, ihre Wahlplakate nächstes Jahr auch in Zügen aufzuhängen.
Dasselbe tut derzeit auch die SP. Auch für FDP und CVP ist Wahlwerbung im Zug eine Option. Zu den SBB-Passagieren auf den Sitzen gesellen sich im Wahljahr an den Waggonwänden also wahrscheinlich auch Politiker und Wahlslogans.
SBB: Wir vollziehen ein Bundesgerichtsurteil
Bei Reisenden ist die Vorfreude auf die Plakate unterschiedlich ausgeprägt. Riskiert die SBB, ihre Kundschaft zu verärgern?
SBB-Sprecher Reto Schärli: «Das ist nicht ausgeschlossen, dass dem einen oder anderen Pendler dies sauer aufstösst. Nur, wir vollziehen hier ein Bundesgerichtsurteil und haben gar keine Möglichkeit politische Werbung zurückzuweisen. Wir müssen dies grundsätzlich zulassen.»
Werbung löst oft Kaufaktion aus
Politische Akteure erhalten damit jedenfalls ein neues Werbeumfeld: Bei 60% der Reisenden löse Werbung im Zug eine Kaufaktion aus, schwärmt die SBB in einer Broschüre vor.
Was das nun für die Kaufaktion, sprich: fürs Wahlverhalten jenes Passagiers bedeutet, dem im Zug von rechts ein SVP-Kandidat und von links eine SP-Kandidatin angepriesen wird: Das bleibt vorläufig ein Rätsel.