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Schweiz Schluss mit unbefristeten Einreiseverboten

Es klingt paradox: Die SVP-Ausschaffungsinitiative wollte sicherstellen, dass kriminelle Ausländer kompromisslos aus der Schweiz ausgewiesen werden können. Doch jetzt zeigt sich an einem konkreten Fall: So geht das nicht.

Die SVP-Ausschaffungsinitiative zwingt die Ausländerbehörden zumindest in einem Punkt zu einem deutlich milderen Kurs als bisher: Wegen der Initiative kann niemand mehr unbefristet des Landes verwiesen werden. Dies sagt das Bundesverwaltungsgericht.

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Schluss mit unbefristeten Einreiseverboten
aus Rendez-vous vom 12.09.2014. Bild: Keystone
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Es geht um einen 43-jährigen Bosnier. Bereits in Deutschland vorbestraft wegen Einbrüchen, beging der Mann ab 2009 in der Schweiz 30 Einbrüche und machte dabei eine Beute von 375‘000 Franken – um Spielschulden zu begleichen und weil er nicht damit umgehen konnte, dass seine Frau in der Schweiz ehrlich Geld verdiente, während er selbst arbeitslos war. Als Mann müsse er doch seiner Frau etwas bieten, rechtfertigte er sich. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren, das Bundesamt für Migration verhängte zusätzlich einen Landesverweis – unbefristet.

Einreiseverbot für maximal 15 Jahre

Das gehe so nicht, urteilt nun das Bundesverwaltungsgericht. Zwar sind auch die Richter der Meinung, dass der Bosnier eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Aber inzwischen habe die Schweiz eine EU-Rückführungsrichtlinie ins Ausländergesetz übernommen und die Ausschaffungsinitiative angenommen.

Seit der Abstimmung im Juni 2010 nämlich sieht die Bundesverfassung vor, dass Mörder, Vergewaltiger oder Menschenhändler mit einem Einreiseverbot von bis zu 15 Jahren zu belegen sind. Von unbefristeten Landesverweisen, wie sie früher verhängt wurden, ist keine Rede. Vielmehr verstossen sie seither gegen die Verfassung und sind deshalb unzulässig.

Höchstdauer für schwere Gewaltverbrechen

Das Bundesverwaltungsgericht mildert deshalb die bisherige Praxis und verpflichtet das Bundesamt für Migration dazu, Landesverweise immer zu befristen. Zugleich wendet das Gericht die Ausschaffungsinitiative erstmals an und stellt dabei fest, dass die Behörden über einen beträchtlichen Ermessensspielraum verfügen, den sie nutzen müssen.

Die Höchstdauer von 15 Jahren ist laut Bundesverwaltungsgericht für Personen vorgesehen, die schwere Gewaltverbrechen begangen haben und die weiterhin die Sicherheit bedrohen. Für einen Einbrecher dagegen wären 15 Jahre zu viel. Hier müssten die Behörden von der Minimaldauer von fünf Jahren ausgehen, die sie für einen Wiederholungstäter maximal verdoppeln dürften.

Zu beachten sei aber auch, dass der Mann in der Schweiz eine Frau und zwei kleine Kinder habe. Sie hätten ein Recht darauf, ihren Vater zu sehen. Deshalb müsse der Landesverweis von zehn auf acht Jahre gesenkt werden. Der Leitentscheid ist rechtskräftig. Ein Weiterzug ans Bundesgericht nicht möglich.

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