Ein Gesetz soll künftig den Trojaner-Einsatz in der Schweiz transparent regeln. Direkt betroffen sind sowohl der Nachrichtendienst NDB als auch die Strafverfolgungsbehörden bei Bund und Kantonen.
2007 sei die Trojaner-Entwicklung «ein grosses Abenteuer» gewesen, so Ruben Unteregger. Heute hält auch er die globale Überwachung vor allem durch den US-Geheimdienst NSA für «besorgniserregend».
Indiskretionen
Wo Untereggers Trojaner lief, steht in einem vertraulichen Bericht des obersten deutschen Datenschützers. Das Papier war eigentlich «nur für den Dienstgebrauch», aber es fand 2012 per Indiskretion den Weg ins Netz.
So wurde bekannt, dass die Firma Era IT Solutions mit ihrer Software das deutsche Zollkriminalamt beliefert hatte. Für diese kleine Schweizer Firma, die sich später aus dem Geschäftsfeld verabschiedete, arbeitete Ruben Unteregger. Kantonale Behörden in der Schweiz haben die Software geprüft, aber nicht verwendet.
Trojaner rechtlich umstritten
In mindestens sieben Fällen setzten die Bundesanwaltschaft und verschiedene Kantone andere Staatstrojaner ein: erfolglos in den Ermittlungen gegen den sogenannten Rütli-Bomber von 2007, mit mehr Glück im Kanton Zürich in einem grossen Drogen-Fall.
Der Einsatz der Späh-Programme ist rechtlich umstritten. Zusammen mit dem neuen Fernmeldegesetz sollen Trojaner aber eine klare gesetzliche Grundlage bekommen. Die Strafverfolger interessieren sich für die Überwachung von Internet-Telefonie. Sie wird mit Skype und ähnlichen Programmen immer beliebter.
Der Geheimdienst NDB habe in der Vergangenheit keine Trojaner eingesetzt, beteuert Jürg Bühler, Vize-Chef im NDB, gegenüber der Rundschau. Trotzdem möchte der Geheimdienst diese Technik übernehmen. Angesichts der umfassenden Überwachung durch die USA und anderer Grossmächte müsse auch ein Kleinstaat wie die Schweiz nachziehen. «Wir wollen da ebenfalls den Fuss mit drin haben», sagt Bühler.
Gegen solche Staatstrojaner gibt es Opposition. Vor allem bei den Grünen. Ausserparlamentarisch wehren sich verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen wie der Chaos Computer Club, der auch in der Schweiz Ableger hat. Die CCC-Aktivisten trauen weder dem Geheimdienst noch den Strafverfolgungsbehörden.
Heikle Einsätze
«Wenn technische Möglichkeiten da sind, wird man sie früher oder später auch nutzen», ist etwa Claude Hohl vom Zürcher Chaos Computer Club überzeugt. Bundesrat Ueli Maurer erklärte dagegen, der Geheimdienst rechne etwa mit zehn Fällen pro Jahr. Jeder Trojaner-Einsatz müsse von einem Gericht und vom Bundesrat genehmigt werden.
Noch nicht zufrieden mit Maurers Gesetz ist der Datenschützer Hanspeter Thür. Dass jeder Einsatz zunächst genehmigt werden müsse, sei positiv. Doch die Nachkontrolle müsse noch verstärkt werden. Vor allem sei auszuschliessen, dass der Geheimdienst Daten auf dem bespitzelten Computer manipuliere. Das sei «sehr heikel».
Der Trojaner für die Justiz «kommt» zuerst in den Ständerat. Möglicherweise in der Wintersession – im Zusammenhang mit dem neuen Fernmeldegesetz. Das neue Nachrichtendienstgesetz mit dem Geheimdienst-Trojaner soll dem Parlament 2014 vorgelegt werden.
Ruben Unteregger hat sich 2009 aus der Trojaner-Welt verabschiedet. Er publizierte den Quellcode, sein Betriebsgeheimnis. Damit war die Software für alle verfügbar. Für Nachahmer, aber auch für die Anti-Viren-Programme. Weitere Einsätze seines Staatstrojaners sind damit praktisch ausgeschlossen.
(fasc)