In den vergangenen Wochen rissen Wölfe unter anderem in den Kantonen Ob- und Nidwalden, Wallis und Uri mehrere Schafe. Nun reagiert der Bundesrat und passt die Verordnung an.
Mit Zustimmung des Bafu kann der Kanton den Bestand regulieren, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels mit Jungtieren mindestens fünfzehn Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden.
Zudem soll der Abschuss von Jungwölfen möglich werden, wenn sich diese regelmässig in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten. Um den Schutz der Art zu gewährleisten, wird die Abschussquote im Streifgebiet eines Rudels auf maximal die Hälfte der im betreffenden Jahr geborenen Jungtiere beschränkt.