«Unsere Aufgabe ist die Integration der beiden Mädchen – ein Kopftuchverbot ist da nicht zielführend. Wir wollen hier tolerant sein.» sagte Schulratspräsident Walter Portmann gegenüber 10vor10.
Die Schule will sich künftig nicht mehr an die Empfehlung des Regierungsrates halten. Erziehungsrat und Regierungspräsident Stefan Kölliker (SVP) hatte 2010 in einem Kreisschreiben allen Schulen im Kanton ein generelles Kopfbedeckungsverbot empfohlen.
Die Primarschule Au-Heerbrugg (SG) schrieb daraufhin ein solches in der Schulordnung fest. Diese Schulordnung soll bis auf weiteres nicht mehr angewendet werden, sagt Portmann. «Diese Empfehlung des Regierungsrates nützt uns nichts, wir werden uns deshalb nicht mehr daran halten. Wir glauben, dass ein Kopfbedeckungsverbot rechtlich nicht zulässig ist – solange das Bundesgericht nicht anders entscheidet.»
Somalische Flüchtlinge
Die beiden 11- und 12jährigen Mädchen sind anerkannte Flüchtlinge aus Somalia. Sie besuchen seit letztem Herbst den Deutsch-Unterricht in Heerbrugg. Seit den Frühlingsferien hätten sie den regulären Klassenunterricht besuchen sollen. Als sie mit Kopftuch zum Unterricht erschienen, schickte sie der Klassenlehrer nach Hause. Die Schulleitung untersagte den Klassenunterricht.