Mit der Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO will sich der Bundesrat verstärkt in die praktische Migrationszusammenarbeit auf europäischer Ebene einbringen.
In der Vernehmlassung teile eine Mehrheit die Einschätzung, dass eine Beteiligung das Dublin-System stärke, schreibt das Justizdepartement. Das Dublin-Abkommen stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur in einem europäischen Staat gestellt werden kann.
Information, aber kein Stimmrecht
Die Schweiz erhält damit laut EJPD zugleich Zugang zu Risikoanalysen und Informationen über die Praxis der Partnerstaaten im Asylbereich. Sie wird zudem an allen Aktivitäten des Büros beteiligt. Als assoziierter Dublin-Staat kann die Schweiz zudem als Beobachterin an den strategischen Beratungen im EASO-Verwaltungsrat teilnehmen.
Ein Stimmrecht in Bezug auf operative Einsätze des EASO erhält die Schweiz nicht.Welche und wie viele Experten sie wie lange dem EASO zur Verfügung stellt, kann die Schweiz selbst festlegen. Und sie kann um Unterstützung durch das EASO ersuchen, sollte ihr eigenes Asyl- und Aufnahmesystem unter Druck geraten.
Kosten von unter einer Million Franken erwartet
Zurzeit befinden sich EASO-Unterstützungsteams in Italien, Griechenland, Bulgarien und Zypern. Sie fördern dort den Aufbau von Asyl- und Aufnahmesystemen. Der Sitz des EASO befindet sich in Malta.
Kosten dürfte die Schweizer Beteiligung am EASO in den kommenden Jahren weniger als eine Million Franken im Jahr, wie das EJPD festhält. Die Errechnung des Schweizer Beitrages orientiert sich am Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Schweiz gegenüber dem BIP aller EASO-Staaten.