Die Schweizer schliessen sich den deutschen und spanischen Bischöfe an. Sie genehmigen die «Pille danach». Die Erlaubnis gelte aber nur für eine empfängnisverhütende Wirkung – nicht aber eine abtreibende. Das bekräftigte Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Er bestätigte damit einen Bericht von «Tages-Anzeiger» und «Bund».
«Eine Vergewaltigung ist ein Gewaltakt, der die Grundrechte der Frau verletzt», so Müller. Dies könne man nicht gutheissen.
Doch «das Medikament darf keinesfalls den Tod eines menschlichen Lebens bewirken», sagte Müller. Er räumte ein, dass die Trennung zwischen verhütender und abtreibender Wirkung «nicht immer eindeutig» sei. Die SBK erachtet es deshalb als zwingend, dass Frauen von Apothekern und Ärzten gut beraten werden. Die Bioethik-Kommission empfahl der SBK den Entscheid.
Der Beschluss folgt ähnlichen Entscheiden aus Spanien und Deutschland. Auslöser war ein Skandal in Deutschland: Zwei katholische Spitäler hatten ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer in Köln abgewiesen. Ein Grund: Eine Notfallärztin hatte der Frau nach der Tat die «Pille danach» verschrieben.