Die Bundesanwaltschaft kann im Zusammenhang mit der US-Geheimdienstaffäre wegen Spionage in der Schweiz ermitteln. Der Bundesrat hat sein Einverständnis gegeben.
Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet. Damit die Bundesanwaltschaft in einem solchen Fall ermitteln kann, braucht sie die Ermächtigung des Bundesrates. Ein entsprechendes Gesuch hatte sie dem Bundesrat vor einer Woche zugestellt.
Keine Gründe dagegen
Jetzt hat sich der Bundesrat damit befasst, wie Sprecher André Simonazzi eine Medien-Frage beantwortete. Der Bundesrat habe das Anliegen der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. Es habe nichts dagegen gesprochen.
Eröffnet wurde ein Strafverfahren wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches. Um welchen Staat oder welche Staaten es sich dabei handelt, will die Bundesanwaltschaft nicht bekannt geben. Aber die ganzen Ermittlungen stehen offenbar in Zusammenhang mit den vermuteten Spionagehandlungen rund um die US-Mission in Genf. Im Auftrag der USA sollen dort über Jahre hinweg auch auf öffentlichem Grund Informationen gesammelt worden sein.
Im Zuge der Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden gerieten Tätigkeiten von US-Geheimdiensten auch in der Schweiz ins Visier der Behörden. Der Bundesrat hat sich schon mehrfach mit der Geheimdienstaffäre befasst. Ob er Massnahmen gegen Spionage auf Schweizer Boden ergreifen will, hat er jedoch noch nicht entschieden.
Massnahmen werden geprüft
Er habe die betroffenen Departemente beauftragt, die Abklärungen und die Prüfung möglicher Massnahmen zu vertiefen, bevor er definitive Entscheide treffen werde, teilte der Bundesrat im November mit.
Weiter hielt er fest, er gehe davon aus, dass die Schweiz von den nachrichtendienstlichen Aktivitäten fremder Länder nicht verschont bleibe. Und er bekräftigte, dass er jede derartige Aktivität, mit der Schweizer Gesetze verletzt würden, entschieden verurteile – unabhängig davon, wer diese Verletzungen begehe.
Nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden zu den Abhöraktionen und Spionagetätigkeiten des US-Nachrichtendienstes NSA hatten die Nachrichtendienste des Bundes und der diplomatische Dienst des Aussendepartements im Sommer von den Partnerstellen in den USA Auskünfte verlangt. Die Vereinigten Staaten antworteten auf diplomatischen Weg, dass sie die Schweizer Gesetze respektierten.