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Schweiz Ständerat erntet Kritik – Anti-Korruptions-Gesetz zu gummig

Finanz-Ermittler Daniel Thelesklaf kritistiert den Ständerat. Die kleine Kammer habe es diese Woche verpasst, das Anti-Korruptions-Gesetz effektiv zu verschärfen. Zudem fehlten den Behörden und Banken nach wie vor die richtigen Instrumente, um Korruption richtig zu bekämpfen.

Die Schweiz beherbergt den Hauptsitz des Weltfussball-Verbandes Fifa. Der grosse Coup gegen hohe Fifa-Funktionäre ist hingegen den Amerikanern gelungen – aus verschiedenen Gründen, sagt der Direktor der Anti-Geldwäschereibehörde (FIU) in Liechtenstein, Daniel Thelesklaf, in der Samstagsrundschau von Radio SRF.

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Finanzermittler: «Richtiger Schritt des Ständerats – aber nicht ausreichend»
aus Samstagsrundschau vom 06.06.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 41 Sekunden.

Thelesklaf: «Jede Transaktion in US-Dollar läuft über eine amerikanische Bank. Damit haben die Behörden die Möglichkeit auf diese Konti zuzugreifen und die Dinge genauer anzuschauen.» Die Amerikaner seien aber auch sensibilisiert auf Korruption und Geldwäscherei.

So würden sie etwa rasch handeln, wenn sie auf die Ansammlung grösserer Geldsummen aufmerksam würden. Ein Delikt, das in den USA schwer bestraft werde. «Dies gibt den Behörden nicht nur die Möglichkeit einzugreifen, sondern auch die entsprechende die Priorität.»

Privatbestechung – ein Offizialdeliktchen?

Zwar ermittelt auch die Bundesanwaltschaft im Fall Fifa. Sie konnte die Ermittlungen jedoch nur aufnehmen, weil der Weltfussballverband selber Strafanzeige gemacht hatte. Denn Privatbestechung ist in der Schweiz ein Antragsdelikt.

Der Ständerat hat nun letzten Mittwoch als Erstrat eine Vorlage beraten, die die Privatbestechung zum Offizialdelikt machen wollte. Damit die Strafverfolgungsbehörden von sich aus ermitteln dürfen – auch ohne Anzeige. Die kleine Kammer hat die Vorlage aber abgeschwächt. Die Justiz soll von sich aus aktiv werden können, wenn öffentliches Interesse verletzt oder gefährdet wird.

Eine zu schwammige Formulierung, findet Finanzermittler Thelesklaf. Er begrüsst hingegen, dass der Ständerat die Privatbestechung neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen hat: «Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dem Delikt wird damit eine höhere Bedeutung zugemessen, damit es eben kein Kavaliersdelikt ist.»

Die nötigen Instrumente fehlen weiter

Trotzdem: Das reiche nicht, findet der Direktor der Liechtensteiner Anti-Korruptionsbehörde. Denn das Problem bei der Korruption sei: Niemand zeige das Delikt an. Daher brauche es in der Schweiz eine Regelung, um Whistleblower zu schützen – Menschen, die den Behörden Hinweise oder Beweise für Bestechungen liefern.

Gleichzeitig, so Thelesklaf weiter, müssten die Finanzinstitute berechtigt werden, alle Informationen über verdächtige Transaktionen den Behörden zu liefern. Erst, wenn diese Institute und die Strafverfolgungsbehörden die nötigen Instrumente in den Händen hätten, könnten sie die Korruption richtig bekämpfen. Nach dem Vorbild der Amerikaner.

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