2500 Gesuche für Amtshilfe musste die Schweiz im vergangenen Jahr behandeln. Nun steigt die Zahl sprunghaft an: Über 10‘000 Gesuche dürften es in diesem Jahr sein.
Das sei eine direkte Folge der neuen internationalen Standards, an die sich die Schweiz hält, sagt Adrian Hug, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung. «Es wurden sehr viele Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die neu die Möglichkeit dieser Amtshilfe vorsehen. Das wird von den Staaten genutzt.»
Rund 50 Doppelbesteuerungsabkommen sind unterdessen die rechtliche Basis. Zudem sei generell eine höhere Sensibilisierung da, so Hug. Länder, die früher kein Ersuchen gestellt hätten, würden heute aktiv – und «zum Teil sehr aktiv».
Meist ohne Strafverfahren
Die Schweiz werde aber nicht für eine Jagd auf mögliche Steuersünder missbraucht, sagt Hug. Die Amtshilfe beziehe sich auf alle Verfahren, die für die Steuern von Bedeutung seien. Es werde deshalb längst nicht in allen Fällen zu einem Strafverfahren kommen.
Im Gegenteil: «Ich gehe davon aus, dass sich bei einer sehr grossen Anzahl der Fälle zeigen wird, dass sich diese Steuerpflichtigen im Ausland bereits legalisiert haben – über Selbstanzeige, über Amnestie-Programme oder über andere Möglichkeiten in den jeweiligen Ländern», sagt Hug.
Mehr Personal nötig
Die Amtshilfeverfahren müssen innerhalb von 90 Tagen erledigt werden. Das bedeutet für die Steuerverwaltung, dass es mehr Personal braucht. Heute bearbeiten 49 Mitarbeiter die Gesuche. Künftig wird die Zahl steigen.
Um wie viel kann Hug nicht beziffern. «Ob das einige Dutzend oder mehr sein werden, wird davon abhängen, wie viele Gesuche wirklich bei uns eintreffen.» Zu diesen Stellen müssen Bundesrat und Parlament noch ihre Zustimmung geben.