Weder die amerikanische Steuerbehörde IRS noch die lokalen Staatsanwaltschaften seien in die Verhandlungen einbezogen worden, schreibt Direktor Patrik Kneubühl. Er fürchtet, dass diese sich «entsprechend nicht an die Ergebnisse gebunden» fühlten.
Am Donnerstag hatten sich die Schweiz und die USA nach jahrelangen Verhandlungen im Steuerstreit um unversteuerte Gelder auf Schweizer Bankkonten geeinigt. Das Programm, an dem sich die Banken beteiligen können, sieht nicht nur vor, dass ein Teil der Banken hohe Bussen bezahlen müssen. Sie müssen den US-Behörden auch umfangreiche Unterlagen aushändigen - inklusive Namen und Funktionen jener Personen, die für Gesetzesverstösse verantwortlich waren. Die betroffenen Mitarbeitenden, Anwälte und Treuhänder müssen vorab informiert werden und können die Datenlieferungen vor Gericht anfechten.
Undenkbar in der Schweiz
Im offenen Brief gehen die Treuhänder davon aus, dass das Widerspruchsrecht nicht funktioniert und daher die «faktische Beweislastumkehr» ausgelöst ist. Mit anderen Worten: Die Treuhänder müssten ihre Unschuld belegen - «im schweizerischen Rechtsverständnis undenkbar», hält Treuhand Suisse fest.
Der Verband fordert von Finanzministerin Widmer-Schlumpf nun Nachverhandlungen. «Aus unserer Sicht ist es angezeigt, dafür zu sorgen, dass die Begrifflichkeit in den Verhandlungen mit den USA berichtigt werden.»
Schon nach dem Bekanntwerden des Deals kritisierten die Treuhänder die Weitergabe ihrer Namen als «nicht akzeptabel». Der Verband behält sich rechtliche Schritt vor, um seine Mitglieder zu schützen.