18 Milliarden Franken – so viel Geld kostet der Ausbau des Schweizer Stromnetzes bis 2015. 18 Milliarden Franken – so viel Geld entgeht dem Schweizer Staat jedes Jahr durch hinterzogene Steuern. Diese Zahl errechnete Kiener Nellen aufgrund einer Studie der Ökonomen Lars P. Feld und Bruno S. Frey (siehe Kästchen).
«Ich habe als Gemeindepräsidentin krasse Fälle erlebt. Leute mit Villen, die null steuerbares Vermögen und null steuerbares Einkommen geltend machen.» Kiener Nellen tönt wütend: «Am Schluss zahlt der ehrliche Mittelstand. Familien, die knapp die Steuern bezahlen können.»
18 Milliarden sind viel Geld. Und wie so oft, wenn es um viel Geld geht, wird in der Schweiz geschwiegen. Niemand mag die Summe bestätigen oder bewerten. Der Umfang entgangener Steuereinnahmen sei unmöglich zu beziffern, die Zahlenangabe unseriös. So tönt es einhellig aus den kantonalen Steuerämtern.
In der Abteilung Strafsachen und Untersuchung (ASU) der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mag man keine Summen nennen. Chef Emanuel Lauber: «Wir haben schon Zahlen erhoben, aber nicht vollständig.» Für exakte Zahlen fehlt die Rechtsgrundlage; die Kantone müssen keine Daten melden.
600 Millionen dank Selbstanzeigen
Wie gross ist nun das Problem? Ein Blick auf den Kanton Zürich lässt den Umfang erahnen. Seit der Mini-Steueramnestie von 2010 kommen aufgrund von Selbstanzeigen Jahr für Jahr 600 Millionen Franken zum Vorschein, Vermögen, das zuvor nicht deklariert worden ist.
Die Steuerbehörden entdecken nur einen Teil. «Wir sind auf Selbstanzeigen genauso angewiesen wie auf Ehrlichkeit», sagt Steuerfahnder Lauber. «Zudem haben die kantonalen Steuerbehörden in Strafverfahren zu wenig rechtliche Mittel. Es herrscht ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Mitteln der Hinterzieher und den Untersuchungsmassnahmen.
Den Kantonen müssen für die Strafverfahren grundsätzlich dieselben Mittel zur Verfügung stehen wie der ASU und einem Untersuchungsrichter. Das heisst: Hausdurchsuchungen müssten möglich sein. Steuerfahnder müssten Schriftstücke oder Datenträger sicherstellen können.
«Vor Gericht muss ich Dokumente als Beweise vorlegen. Wenn ich nichts beschlagnahmen kann, kann ich folglich kein Verfahren führen.» Kiener Nellen ist Rechtsanwältin.
Bundesrat prüft Massnahmen
Mit ihrer Motion will die SP-Nationalrätin mehr Steuergerechtigkeit erreichen: Sie möchte mehr Personal in der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie wünscht eine Steuerstrafstatistik, die diesen Namen verdient. Sie will, dass die Abkommen über Steuerinformationen mit Offshore-Finanzzentren wie den Kayman Inseln oder den Bahamas endlich unterzeichnet werden. Und sie möchte mehr Amtshilfegesuche an Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen. Seit Januar 2011 hat die Schweiz nur gerade drei Amtshilfegesuche an andere Länder gestellt.
Unabhängig davon, wie der Nationalrat in der Causa entscheidet: Der Bundesrat ist bereits tätig. Er hat im September angekündigt, das Steuerstrafrecht zu revidieren. Er denkt darüber nach, das Personal in der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu vergrössern. Und er will das Steuerstrafrecht harmonisieren. Bisher variiert es zwischen Einkommens-, Verrechnungs- und Mehrwertsteuer.