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Schweiz Steuerstreit mit Italien beigelegt

Die Schweiz hat sich im Steuerstreit mit Italien geeinigt. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen und Eckwerte zum Informationsaustausch werden vorbereitet. Der Lohndruck durch Grenzgänger im Tessin dürfte damit abnehmen. Profitieren werden aber auch der Finanzplatz Lugano und der Export.

Die Einigung erleichtere die Regularisierung von unversteuerten Geldern, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit. Sie werde die Rechtssicherheit für italienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz entscheidend verbessern.

Gleiche Bedingungen für Selbstanzeigen

Das italienische Parlament hatte vor kurzem ein Selbstanzeigeprogramm beschlossen. Weil die Schweiz in Italien auf schwarzen Listen figuriert, drohten für Gelder auf Schweizer Konten aber höhere Bussen. Diese Gefahr scheint nun gebannt.

Die Dokumente wurden am 19. Dezember paraphiert und sollen bis Ende Februar unterzeichnet werden. Sie umfassen eine Roadmap mit Eckwerten und eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens. Es sei in Verhandlungen gelungen, einen geregelten Übergang zum künftigen automatischen Informationsaustausch zu vereinbaren.

Das bedeutet, dass iItalienische Steuerpflichtige mit einem Konto in der Schweiz zu gleichen Bedingungen am italienischen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen können wie solche in Ländern, die nicht auf einer schwarzen Liste figurieren. Beide Staaten können Gruppenersuchen stellen, um Personen zu identifizieren, die unversteuerte Vermögenswerte verschleiern wollen. Dabei gilt der OECD-Standard.

Neue Besteuerung der Grenzgänger

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Doppelbesteuerungsabkommens wird die Schweiz von jenen schwarzen Listen gestrichen, die einzig auf dem fehlenden Informationsaustausch beruhen. Die besonderen Steuerregimes für Unternehmen dagegen werden nicht von den schwarzen Listen gestrichen, bevor die Regimes abgeschafft oder an internationale Standards angepasst sind.

Grenzgänger sollen künftig in beiden Staaten besteuert werden. In Italien sollen sie ordentlich besteuert werden, in der Schweiz beschränkt. Der Anteil der Besteuerung im Staat des Arbeitsortes beträgt maximal 70 Prozent des Totals der Quellensteuer.

Die gesamte Steuerlast der Grenzgänger werde mit der neuen Regelung nicht unter der aktuellen liegen und anfangs auch nicht höher sein, schreibt das EFD. Die neue Besteuerung der Grenzgänger soll Gegenstand eines Abkommens sein, das die Staaten in der ersten Jahreshälfte aushandeln wollen.

Heute ist es für italienische Grenzgänger wegen der geringeren Steuerbelastung äusserst attraktiv, in der Schweiz zu arbeiten. Der Kanton Tessin fordert deshalb sei Jahren ein neues Abkommen. Nach dem heutigen Abkommen von 1974 werden Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuern zusteht.

Wichtig für Tessin, Finanzplatz und Export

Mit der Doppelbesteuerung von Grenzgängern gemäss den neu vereinbarten Eckwerten dürfte der Lohndruck im Tessin abnehmen, schätzt Tessin-Korrespondent Alexander Grass. Denn bisher zahlten die Grenzgänger in der Schweiz nur halb so viele Steuern, wie sie dies in Italien tun müssten.

Die Vereinbarung ist laut Grass aber auch wichtig für den Finanzplatz Lugano und die Exportwirtschaft. So liegen gemäss Schätzungen in Schweizer Banken 270 Milliarden Franken unversteuertes Geld aus Italien. Ohne das neue Abkommen zum künftigen Informationsaustausch hätte ein grosser Abfluss von Schwarzgeld gedroht. Italien ist drittgrösster Handelspartner der Schweiz mit einem Volumen von 34 Milliarden Franken. Mit der Streichung von der schwarzen Liste werde auch der hohe bürokratische Aufwand für die italienischen Partner wegfallen.

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