Mit dem «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca) vom März 2010 wollen die USA erreichen, dass sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuert werden. Dazu verlangt Fatca von ausländischen Finanzinstituten grundsätzlich, US-Konten zu melden.
Verweigert ein Kunde seine Zustimmung zur Meldung, muss das Finanzinstitut 30 Prozent auf Zahlungen aus den USA erheben. Eine solche prohibitive Quellensteuer käme laut Finanzdepartement einem faktischen Ausschluss schweizerischer Finanzinstitute vom grössten Kapitalmarkt der Welt gleich.
Die Schweiz kommt darum nicht umhin, eine Kröte zu schlucken, wie Widmer-Schlumpf betonte. Der Bundesrat strebte aber Erleichterungen bei der Umsetzung von Fatca an, ohne gleich das Bankgeheimnis aufgeben zu müssen.
Ausnahmen vereinbart
Auf die Eckwerte hatten sich die Schweiz und die USA im letzten Sommer geeinigt. Das nun paraphierte Abkommen sehe für wesentliche Teile der schweizerischen Finanzindustrie Vereinfachungen vor, teilte das Finanzdepartement (EFD) mit.
Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind demnach Sozialversicherungen, die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und Sachversicherungen. Kollektivanlagevehikel sowie Finanzinstitute mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Fatca-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht.
Die Sorgfaltspflichten für die übrigen schweizerischen Finanzinstitute seien so gestaltet, dass sie den administrativen Aufwand «in vertretbaren Grenzen» hielten, schreibt das EFD. Das Abkommen stelle sicher, dass Konten von US-Kunden entweder mit deren Zustimmung oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenanfragen an die US-Steuerbehörden gemeldet würden.
Faktisch automatischer Datenaustausch
Stimme ein Kunde nicht zu, werde die Information nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen ausgetauscht, betont das Departement. Zudem soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Schweizer Finanzinstituten zur US-Steuerbehörde.
Faktisch sei dies kaum etwas anderes als ein automatischer Informationsaustausch, gestand Widmer-Schlumpf ein: «Wenn man es von Staat zu Staat macht, wie es Deutschland, Frankreich und Italien ausgehandelt haben, ist es ein automatischer Informationsaustausch. Wenn die Finanzinstitute die Daten direkt dem Internal Revenue Service liefern, ist es faktisch natürlich nicht viel anders.»
Rasche Behandlung
Der Text des Abkommens wird erst bei der Unterzeichnung veröffentlicht. Laut Widmer-Schlumpf wird sich der Bundesrat bis am 9. Januar mit dem Abkommen befassen. Darauf will er eine abgekürzte Konsultation zur Vorlage durchführen. Im Sommer soll das Abkommen ins Parlament kommen. Inklusive der Referendumsfrist von hundert Tagen wäre es damit möglich, das Abkommen auf Anfang 2014 in Kraft zu setzen.
Parallel zum Fatca-Abkommen verhandelt die Schweiz mit den USA seit über einem Jahr über eine Globallösung im Steuerstreit zur Regelung altrechtlicher Vermögenswerte. Ein direkter Zusammenhang bestehe nicht, weil Fatca auf Wunsch der Finanzbranche vordringlich behandelt worden sei, sagte die Bundespräsidentin im Ständerat.
Eine Verknüpfung von Globallösung und Fatca würde zu viel Zeit brauchen. Im Fatca-Abkommen sieht Widmer-Schlumpf aber eine gute Grundlage, um für alle Schweizer Finanzinstitute eine Lösung zu finden.