Wer 20 bis 35 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss mit höheren Strafen rechnen. So will es die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden. Sie hat entsprechende Empfehlungen an die Kantone herausgegeben.
Zwei Varianten zur Auswahl
Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden diskutierte zwei Möglichkeiten:
1. Fahrer, die als Raser gelten, sollen härter angefasst werden. Wer aber unterhalb des Raser-Limits zu schnell fährt, soll wie bisher bestraft werden.
2. Alle Fahrer, die zu schnell unterwegs sind, werden härter bestraft.
Die Konferenz entschied sich nun für die zweite Variante. Der Zürcher Oberstaatsanwalt: «Jemand, der auf der Autobahn 198 km/h fährt, wird mit 20 oder 30 Tagessätzen bestraft, während ein anderer, der mit 200 km/h unterwegs ist, mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen muss? Das kann ja nicht sein.»
Für alle Kantone gleich
Bisher waren sich die Kantone nicht einig. Das störte Brunner: Ein Raser wurde unterschiedlich hart bestraft. «Das geht nicht», befand der Oberstaatsanwalt.
Nun gibt es einen gesamtschweizerischen Kompromiss: Konkret bedeuten diese härteren Massnahmen: Wenn ein Ersttäter innerorts 25 km/h zu schnell fährt, also 75 statt 50 km/h, dann wird er mit 20 Tagessätzen Geldstrafe und einer Busse bestraft. Das ist eine Erhöhung um 10 Tagessätze, eine Verdoppelung.
Wollen die Behörden mit den höheren Strafen auch ihre Kassen füllen? Nein, sagt Brunner: «In aller Regel werden diese Strafen bei Ersttätern ja lediglich bedingt ausgesprochen.» Der Gesetzgeber fordere für Raser neu ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Strafen für geringfügigere Regelverstösse mussten deshalb angepasst werden.