Niemand mag Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten – auch nicht bei den Preisen. Und so wehrt sich die Pharmabranche dagegen, dass Medikamente auch in der Schweiz den Preisschwankungen im Euroraum ausgesetzt werden. Mit dem starken Franken eskalierte dieser Preisstreit. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – im Sinne der Pharmaindustrie.
Auch die Wirksamkeit beurteilen
Im konkreten Fall ging es um ein Medikament, für das der Bund eine Preissenkung um gut 25 Prozent verfügt hatte. Die betroffene Pharmafirma wehrte sich gegen diesen Rabatt und machte geltend, dass ein Preisvergleich nicht nur die ausländischen Preise berücksichtigen dürfe.
Tatsächlich hebt das Gericht nun die Preissenkung auf. Das Gesetz sehe nämlich eine regelmässige, umfassende Überprüfung der kassenpflichtigen Medikamente vor. Wenn der Bund bloss alle drei Jahre die Schweizer Preise mit den Preisen im Ausland vergleiche, dann mache er es sich zu einfach. Um die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen, müsse man auch die Wirksamkeit beurteilen und die tatsächlichen Therapiekosten vergleichen, so wie bei der ursprünglichen Anerkennung der Kassenpflicht.
System muss angepasst werden
Das System muss also angepasst werden. Fragt sich nur wie. Genau einen Tag vor dem Urteil hat der Bundesrat nämlich die Verordnung bereits geändert und ist der Industrie ein schönes Stück entgegen gekommen. Ob diese Anpassung genügt? Beim Bundesamt für Gesundheit studiert man nun die Packungsbeilage des Entscheids.
(SRF 4 News, 12.00 Uhr/krua)