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Schweiz Streit um Pfarrer Bucheli: «Niemand will ein zweites Röschenz»

Nach Segnung eines lesbischen Paares: Bischof Huonder vom Bistum Chur fordert, dass Pfarrer Bucheli abtritt. Doch der denkt nicht daran. Kirchenrechtsprofessor René Pahud de Mortanges sagt, theoretisch müsse der Pfarrer zwar Folge leisten, praktisch seien dem Bischof aber die Hände gebunden.

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«Es bräuchte ein Mediationsverfahren»
aus SRF 4 News aktuell vom 13.02.2015.
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SRF: Muss Pfarrer Wendelin Bucheli seine von Bischof Vitus Huonder vom Bistum Chur verlangte Versetzung befolgen?

René Pahud: Ja. Pfarrer Bucheli ist seinem Diözesanbischof gegenüber gehorsamspflichtig. Wenn eine solche Weisung ausgesprochen wird, muss er ihr Folge leisten.

Offenbar will Pfarrer Bucheli aber in seiner Gemeinde Bürglen bleiben. Er sagt, das Volk und auch der Kirchenrat stünden hinter ihm. Was geschieht, wenn Bucheli der Weisung Huonders nicht folgt?

René Pahud de Mortanges

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Er ist Professor für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Freiburg.

Dann kann der Bischof prüfen, ob er administrative Mittel hat, um Bucheli zurückzubeordern. Aber das wird schwierig sein, weil der Pfarrer nicht vom Bischof, sondern von der Kirchgemeinde Bürglen angestellt ist. Solange die seinen Arbeitsvertrag nicht auflöst, wird er dort weiterhin im Amt bleiben können.

Was können die Bischöfe denn machen, wenn der Pfarrer stur bleibt?

Sie können sich überlegen, ob sie ein Amtsenthebungsverfahren einleiten. Eine andere Möglichkeit ist, zu versuchen mit einer Suspension seine Handlungsoptionen einzuschränken. Dann könnte Bucheli gewisse administrative Handlungen nicht mehr vornehmen. Im Prinzip wäre es auch nicht möglich, dass er religiöse Handlungen vollzieht, also etwa Sakramente spendet. Wenn er es dennoch tut, so wären diese aber nicht plötzlich einfach ungültig. Schlussendlich wird es also schwierig sein, Bucheli irgendwelche Handlungen zu verbieten.

Streit um Pfarrer Bucheli

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Der katholische Pfarrer Wendelin Bucheli hatte 2014 ein lesbisches Paar gesegnet. Der Churer Bischof Vitus Huonder fordert dessen Versetzung. Bucheli habe gegen die Lehrer der Kirche verstossen. In Buchelis Kirchgemeinde Bürglen stösst der Entscheid auf Unverständnis.

Ist die Segnung zweier lesbischer Frauen ein so schwerer Verstoss gegen die katholische Lehre, wie es das Bistum Chur geltend machen will?

Es ist in der Optik des Kirchenrechts noch kein strafbares Vergehen. Es ist vielmehr etwas, was gemäss einer Regelung der Bischofskonferenz nicht erlaubt ist. Es handelt sich mehr um ein Disziplinarvergehen. Grundsätzlich kann man sagen, dass Segnungen an Menschen immer möglich sind und dies auch ein theologisches Fundament hat.

In einem Dokument der Schweizer Bischofskonferenz aus dem Jahre 2002 steht explizit, dass die Bischöfe der Überzeugung seien, dass homosexuelle Menschen gesegnet werden könnten – aber nicht die Schliessung einer homosexuellen Verbindung. Heisst das, hier hat Pfarrer Bucheli einfach ungeschickt gehandelt?

Fall Röschenz

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2005 entzog der Basler Bischof Kurt Koch dem Priester Franz Sabo in Röschenz BL sein Amt, nachdem dieser die kirchliche Hierarchie öffentlich kritisiert hatte. Die Kirchgemeinde stand hinter ihrem Pfarrer. Der Fall kam vor ein staatliches Gericht, das der Kirchgemeinde Recht gab.

Soweit man im Moment weiss, war sich Pfarrer Bucheli bewusst, was er tat. Die kirchenrechtliche Ehe ist eine Ehe zwischen Mann und Frau. Es ist verständlich, dass die Bischofskonferenz nicht will, dass Akte zelebriert werden, die ihr zum verwechseln ähnlich sind. Insgesamt stellt sich allerdings die Frage, wie das im konkreten Fall vor Ort ablief. Darüber fehlen uns momentan die Informationen.

Gibt es überhaupt die Möglichkeit eines Kompromisses, ohne dass die Bischöfe das Gesicht verlieren?

Hier bräuchte es ein Mediationsverfahren in einem frühen Stadium, solange sich die Fronten noch nicht verhärtet haben. Ich vermute, dass niemand in der katholischen Kirche daran interessiert ist, einen zweiten Fall Röschenz zu haben.

Das Gespräch führte Iwan Santoro.

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